Wer als Mietinteressent erstmals die Bergarbeitersiedlung Dorf im Warndt aufsucht, mag sich darüber wundern, dort einen größeren, einheitlichen Bestand an Mehrfamilienhäusern in einer für saarländische Verhältnisse dünn besiedelten, waldreichen Gegend anzutreffen. Tatsächlich handelt es sich bei dieser Siedlung mit ihren 268 Wohnungen um den größten Komplex an Werkswohnungen, der vom Bergbautreibenden an der Saar jemals in Angriff genommen wurde. Auch ist festzuhalten, dass danach der Werkswohnungsneubau im Saarbergbau gänzlich zum Erliegen kam.
- Die Vorgeschichte (1955-1958)
Wie kam es zu diesem finanziellen Kraftakt Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre, zu einer Zeit, als die Kohlenkrise das Bergbauunternehmen bereits zu tiefgreifenden Rationalisierungsmaßnahmen gezwungen hatte? Die Antwort hierzu findet sich im weniger als 20 Gehminuten von der Siedlung jenseits eines Waldstücks entfernt gelegenen ehemaligen Bergwerk Warndt, das im Zeitraum von 1958 bis 1963 als modernste Förderanlage Deutschlands errichtetet wurde.
Der Entscheidung über den Aufschluss der riesigen Grubenfelder im Warndt gingen politische Verhandlungen und Ereignisse voraus, die eine internationale Dimension besaßen. Dazu ist wichtig zu wissen, dass das rohstoffarme Frankreich über einen langen Zeitraum ein sehr hohes Interesse am Abbau der Warndtkohle hatte. In der wechselvollen, von mehreren Kriegen geprägten deutsch-französischen Geschichte war die Warndtkohle ständiger Zankapfel.
In der Nachkriegsordnung nach dem Ende des 2. Weltkriegs war das Saarland zunächst politisch und wirtschaftlich mit Frankreich in einem Sonderstatus verbunden. Im Oktober 1955 kam es zu einer Volksbefragung über das sog. Saarstatut. Zwei Drittel der saarländischen Bevölkerung lehnten einen von Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagenen europäischen Status mit weiterhin engen wirtschaftlichen Bindungen zu Frankreich ab. Danach wurden zwischen der Bundesrepublik und Frankreich Verhandlungen zur Rückgliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland geführt. Im Luxemburger Vertrag vom 27.10.1956 (sog. Saarvertrag) wurden schließlich umfangreiche Regelungen zur Rückkehr des Saarlandes in die BRD vereinbart, wozu auch ein endgültiger Interessenausgleich zwischen Deutschland und Frankreich zur Warndtfrage gehörte.
Damit war nicht nur ein entscheidender Schritt zur endgültigen Aussöhnung zwischen Deutschland und Frankreich getan. Zugleich lagen nun verlässliche Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des Saarbergbaus vor: Am 30.09.1957 kommt es zur Gründung der Saarbergwerke AG mit den öffentlichen Anteilseignern Bund zu 74 % und Land zu 26 % und Anwendung des Montanmitbestimmungsgesetzes. Mit drei Kennzahlen sei an die Bedeutung von Saarberg Ende 1957 erinnert: das Unternehmen hatte 65.000 Beschäftigte bei einer Jahresförderung von 16,3 Mio. t und einer Kokserzeugung von knapp 1 Mio. t.
Mit der Befriedung des Warndtproblems war die mit großen Hoffnungen verbundene Planung und Errichtung einer neuen Schachtanlage möglich. Vorstand und Aufsichtsrat von Saarberg erwarteten einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der saarländischen Grubenbetriebe. Durch die abseitige Lage des Standortes im äußersten Südwesten des Saarlandes nahe der französischen Grenze war von Beginn der Planungen an aber auch klar, dass in unmittelbarer Nähe zur Grube zusätzlicher Wohnraum für die 3.000 Mann starke Warndt-Belegschaft geschaffen werden musste.
Das Wohnungsbauprogramm für die Warndt-Bergleute, mit dem das Unternehmen, die Landesregierung sowie die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Vorläuferin der heutigen EU-Kommission) befasst waren, sollte auf zwei Säulen stehen:
- Zum einen sollten in unmittelbarer Nähe zur neuen Förderanlage kurzfristig ca. 250 Werkswohnungen für die Stammbelegschaft gebaut werden.
- Da im Saarland traditionell Wohnungseigentum bevorzugt wird, sollte zum anderen im 20 km nordwestlich entfernten Überherrn in einem öffentlich geförderten Modellvorhaben eine Bergmannswohnstadt für letztlich 20.000 Einwohner entstehen. Das städtebaulich anspruchsvolle, aber stark überdimensionierte Projekt kam in der ursprünglich geplanten Version nicht über den ersten Bauabschnitt hinaus. In dieser Bauphase entstanden 600 Eigenheime im Rahmen einer unabhängig von Saarberg durchgeführten Bauträgermaßnahme für Interessierte aus allen Teilen der Bevölkerung.
- Planung und Bau der Werkssiedlung Dorf im Warndt (1959-1964)
2.1. Die Grundstücksfrage
Die für den zügigen Bau einer Werkssiedlung in Betriebsnähe benötigten Grundstücksflächen waren schnell gefunden. Nur wenige 100 m nördlich vom Grubenstandort entfernt gab es Waldflächen im Besitz der Saarbrücker Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft. Die Kreisplanungsstelle des Landkreises Saarbrücken hatte aus städtebaulichen Gründen ein großes Interesse daran, dieses Land einer Wohnbebauung zuzuführen, damit es zur Erweiterung der auf der anderen Straßenseite gelegenen und 1000 Einwohner zählenden Siedlung Dorf im Warndt kommt. Die in unmittelbarer westlicher Nachbarschaft gelegene Siedlung wurde ab 1938 in organisierter Selbsthilfe von der Saarbrücker Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft und hauptsächlich Hüttenleuten als den späteren Eigentümern errichtet.
Bereits 1956 gab es eine entsprechende Anfrage der Kreisbehörde an das Oberbergamt bzw. an die Saarbergwerke, aus bergbaulicher Sicht die Bebauungsfähigkeit dieser Grundstücke zu untersuchen, zumal Teilflächen bereits ab 1938 als Bauland ausgewiesen waren und mit Erschließungsmaßnahmen im Krieg begonnen wurde. Unter baulichen Auflagen gegen bergbauliche Einwirkungen kam es schließlich 1959 zur Einigung und zum Erwerb der Grundstücke, auf denen die Werkssiedlung heute steht. Mit dem Bau dieser Siedlung konnte die Einwohnerzahl auf einen Schlag mehr als verdoppelt werden, was 1964 dazu führte, dass bis zur Gebiets- und Verwaltungsreform 1974 eine eigenständige Gemeinde Dorf im Warndt gebildet werden konnte.
Der Förderstandort Warndt wurde nach geologischen Gesichtspunkten so gewählt, dass ein optimaler Zugang zur Lagerstätte möglich war. Ohne die zufallsbedingten baurechtlichen Gegebenheiten im nur einen Steinwurf entfernten Dorf im Warndt wäre das Ziel, 250 Wohnungen in Betriebsnähe quasi mit Beginn der Förderung zu errichten, nicht zu verwirklichen gewesen.
2.2. Planung, Bau und Übergabe der Bergarbeitersiedlung
Der zeitliche Druck, der hinter dem Neubauprojekt stand, lässt sich an wenigen Daten ablesen: Grundstückserwerb 1959, Bebauungsplan noch im gleichen Jahr, Bauantrag im Februar 1960, Beginn der Erschließungsarbeiten (Rodung, Bau der Straßen und Kanäle) Ende 1960, Übergabe der ersten Wohnungen mit Förderbeginn der neuen Schachtanlage im Jahre 1963.
Geplant und gebaut wurde die Werkssiedlung von der Bauabteilung der Saarbergwerke, der verantwortliche Ingenieur G. Frinken verfasste in der Werkszeitschrift Schacht und Heim Heft 1/1961 einen lesenswerten Übersichtsartikel.
In enger Zusammenarbeit mit der Landes- und Kreisplanung sowie dem Staatlichen Straßenbauamt war in einem ersten Schritt ein Bebauungsplan aufzustellen, der folgenden Gesichtspunkten Rechnung trug:
- Die neue Bergarbeitersiedlung verbindet sich harmonisch mit der bestehenden Siedlung Dorf im Warndt und der Topographie des Baugeländes und soll einer guten Belichtung Rechnung tragen. Die Rodung der Waldflächen hat möglichst schonend zu erfolgen.
- Saarberg ist für die komplette Erschließung (Straßen, Kanäle, Wärme-, Strom- und Wasserversorgung) zuständig – auf eigene Rechnung versteht sich. Vom Heizwerk Velsen aus erfolgt die Beheizung und Warmwasserversorgung der Wohnungen mittels einer Fernwärmeleitung. Die Kanäle werden an die neue Kläranlage des Warndtschachtes angeschlossen. Damit werden Rauch- und Geruchsemissionen vermieden. Alle Leitungen werden in die Erde verlegt.
- Die Dimensionierung und Anordnung der Wohngebäude trägt der Bergschadens-problematik Rechnung. Zur Auflockerung des Gesamtbildes werden vier unterschiedliche Wohngebäudetypen mit zahlreichen technischen Maßnahmen gegen spätere Bergbaueinwirkungen geplant.
- Im Planungsverfahren wurde von Saarberg der Wunsch einer Brauerei abgelehnt, in der Siedlung ein Wirtshaus mit Saal vorzusehen. Die neuen Einwohner sollten die vorhandenen dörflichen Gemeinschaftseinrichtungen (Kirche, Sportplatz, Geschäfte etc.) der Siedlung auf der anderen Seite der Straße nutzen.
Auch die Detailplanung der Wohngebäude war für die damalige Zeit ausgesprochen modern, was sich an folgenden Details ablesen lässt: Wohnungsgrößen, Grundrisse, Ausstattung mit Balkon bzw. Loggia und Komplettbädern, Keller; nicht zu vergessen sind technische Schallschutzmaßnahmen.
„So kann alles in allem hier wohl von einer schönen und gesunden, ruhigen, dem schweren Beruf des Bergmanns würdigen Wohnsiedlung gesprochen werden, die trotz unmittelbarer Nähe der Schachtanlage alle Vorzüge des Wohnens in der freien Natur bietet.“ Fazit im Artikel von G. Frinken.
60 Jahre später könnte man es auch so formulieren:
Die Planung der neuen Siedlung Dorf im Warndt erfolgte in einem Guss mit dem Bau der neuen Grube Warndt. Der Geist des Aufbruchs, der mit den wirtschaftlichen Erwartungen an die neue Schachtanlage verbunden war, strahlte auch auf das Wohnbauprojekt aus. Mit den gleichen zukunftsweisenden Ansprüchen an Architektur und Technik wurde die Siedlung konzipiert. Offenkundig inspiriert von der städtebaulichen Gartenstadtidee wurde eine Werkssiedlung mit modern ausgestatteten Wohnungen nach ökologischen Gesichtspunkten als Sozialeinrichtung des Bergwerks geplant und gebaut.
Mit dem Bau der Wohngebäude wurden sieben Baufirmen aus dem Raum Völklingen-Saarlouis beauftragt. Der Bauablauf gliederte sich in drei Ausbaustufen. Zum Zeitpunkt der Förderaufnahme Mitte 1963 waren 78 Wohnungen aus der ersten Ausbaustufe fertiggestellt. Im Juni 1964 war in „Schacht und Heim“ zu lesen, dass inzwischen 94 Wohnungen bezogen waren und dass bis September die übrigen 174 Wohneinheiten schlüsselfertig übergeben werden können.
Anspruchsvolle Bauprojekte hatten aber immer schon ihren Preis. Eine Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht liegt heute zwar nicht mehr vor, es gibt jedoch Anhaltspunkte. In einer Mitteilung an die Baubehörde im Januar 1960 wird für einen Wohnblock mit acht Wohnungen und 594 qm Wohnfläche eine Kostenangabe von 280.000,- DM für reine Baukosten gemacht, auf die gesamte Siedlung hochgerechnet ergibt dies einen Betrag von ca. 9,2 Mio. DM. Hinzuzurechnen sind die Kosten für das Grundstück und die Rodung, für die Gestaltung der Außenanlagen sowie die Baunebenkosten (u. a. Ingenieurleistungen für Planung und Bauüberwachung). Die Versorgung mit Fernwärme kostete zusätzliche 2,1 Mio. DM, hinzu kommt der erhebliche Aufwand für die vollständige Erschließung der neuen Siedlung mit Straßen und Kanälen. (Hinweis: Zu heutigen Euro-Werten gelangt man durch die Multiplikation der DM-Werte mit zwei.)
Zwar konnten die reinen Gebäudekosten zu 50 % durch EGKS-Darlehen im Rahmen eines Sonderprogramms der Hohen Behörde finanziert werden. Die unternehmensseitig zu schulternde finanzielle Belastung wurde insbesondere wegen der Errichtung der kompletten Infrastruktur auf eigene Kosten als spürbar hoch empfunden. So heißt es in einem Schreiben mit dem Betreff „Zuweisung einer Werkswohnung“ an die neuen Mieter: „Wir weisen darauf hin, dass dieser Mietzins infolge der außerordentlich hohen Kosten, die diese Wohnungen verursachen, ein erhebliches Entgegenkommen des Unternehmens darstellt.“ Die Miete wurde zuvor von einem internen Arbeitskreis auf 1,50 DM je Quadratmeter Wohnfläche festgesetzt. Auch wurde eine Lösung gefunden, den Kohledeputatanspruch der Bergleute mit der Fernwärme zu verrechnen.
- Der Weg von der betrieblichen Sozialeinrichtung in die normale Wohnungswirtschaft
Von außen betrachtet entwickelte sich die Bergarbeitersiedlung in den nächsten Jahrzehnten nicht anders als vergleichbare Siedlungskomplexe außerhalb des Bergbaus.
Leerstände waren kein Thema. In größeren zeitlichen Abständen wurden Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, wie beispielsweise Anfang der 80er Jahre der Einbau isolierverglaster Fenster.
Auch Problemsituationen blieben nicht aus. Hier seien die technischen Störungen in der später generalüberholten Wärmetauscherstation im strengen Winter 1984/5 erwähnt. Der Störfall führte prompt zu einem ironischen Artikel in der Saarbrücker Zeitung mit der Überschrift: „Knieschoner schützen vor Eisbeinen im Wohnzimmer.“ Die älteren Mieter erinnern sich noch an ein Starkregenereignis mit vollgelaufenen Kellern Ende der 80er Jahre und an die spätere Wildschweinplage, über die in einem ausführlichen Beitrag im SR-Fernsehen zur besten Sendezeit berichtet wurde.
Aus Mietersicht nicht direkt wahrnehmbar waren wichtige Weichenstellungen innerhalb des Unternehmens. Bereits in den 60er- und 70er Jahren führten organisatorische Maßnahmen dazu, dass sich die vorher zersplitterte Wohnungswirtschaft neu aufstellen musste. So wurden die anfangs bei den Bergwerken angesiedelten Wohnungsverwaltungen in Saarbrücken zur Abteilung Wohnungswirtschaft und Siedlungswesen im Ressort des Arbeitsdirektors zusammengezogen. Die technische Betreuung kam später hinzu, so dass die Grundfunktionen eines normalen Wohnungsunternehmens in einer Zentralabteilung verankert waren. Die damit verbundene Ergebnisverantwortung stellte sicher, dass sich die Bewirtschaftung der Wohnungen an den Marktgegebenheiten der allgemeinen Wohnungswirtschaft zu orientieren hatte. Als Beispiel hierfür sei in der Mietpreispolitik der 1982/1983 erfolgte Übergang zur ortsüblichen Vergleichsmiete genannt.
Die zunehmende Versorgung der im Bergwerk Beschäftigten mit Wohnraum sowie der stetige Belegschaftsabbau führten dazu, dass die Wohnungswirtschaft erstmals zur Vermeidung von Leerständen Mieter von außerhalb des Unternehmens suchen musste. So kamen Ende 1997 etwa 6 % aller Mieter von außerhalb des Unternehmens. Die Wohnungsverwalter und Techniker lernten dabei, sich am freien Markt zu bewegen, was sich in den Folgejahren als besonders nützlich erweisen sollte.
Dabei führte die Wohnungswirtschaft keineswegs ein Eigenleben, sondern war als Zentralabteilung eng in das Unternehmensgeschehen eingebunden. Insbesondere in den zunehmend schwierigeren wirtschaftlichen Phasen des Steinkohlenbergbaus war auch sie gefordert, spürbare Beiträge zum Unternehmensergebnis zu leisten. Bei rein betriebswirtschaftlicher Betrachtung wurden unter dem Druck der Verhältnisse die Werkswohnungen nicht mehr als Sozialeinrichtungen wahrgenommen, sondern als „nicht mehr betriebsnotwendiges Vermögen“. So kam es dazu, dass Ende 1995 etwa die Hälfte des Werkswohnungsbestandes zu Marktpreisen bewertet an die Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter, einer seit 1949 bestehenden Einrichtung des Saarbergbaus, veräußert wurde. Zum Veräußerungsbestand gehörte auch die Warndtsiedlung. Für die Mieter änderte sich mit diesem Eigentumsübergang nichts, weil Saarberg die verkauften Werkswohnungen anmietete und weiterhin durch ihre Abteilung Wohnungswirtschaft bewirtschaften ließ. Diese für alle Beteiligten akzeptable Lösung stellte einmal mehr das Problemlösungspotential eines montanmitbestimmten Unternehmens unter Beweis, wenn es darum ging, zwischen wirtschaftlichen und sozialen Zielen einen Ausgleich zu finden.
Diese Geschichte fand ihre Fortsetzung im Jahre 1998, dem Jahr der Fusion zwischen Saarberg und der RAG. Aus konzernstrategischen Gründen war von Beginn an klar, dass die Wohnungswirtschaft Saar nicht auf Dauer im Bergbaubetrieb Deutsche Steinkohle AG (DSK) verbleiben konnte. So kam es 2006 dazu, dass das Personal der Wohnungswirtschaft in die neugegründete Verwaltungsgesellschaft „StWB Wohnen GmbH“ wechselte. Diese Gesellschaft nimmt seither alle Aufgaben rund um die stiftungseigenen Immobilien wahr.
Kurz vorher, im Juni 2005, wurde die Förderung am Standort Warndt eingestellt. Damit endete eine über 40-jährige Ära und eine enge Beziehung zwischen Arbeit und Wohnen. Das Auf und Ab des Bergbaus im Warndt lässt sich an der Belegungsstatistik der Siedlung ablesen. Waren es bei Erstbezug fast ausschließlich aktive Bergleute, die dort zu wohnen kamen, so ging deren Anteil Ende 1999 auf 35 % zurück, 52 % waren Pensionäre und Hinterbliebene, 13 % bereits sog. „Werksfremde“. 15 Jahre nach Ende des Warndtbergbaus spielt diese Unterscheidung praktisch keine Rolle mehr.
Mit der Übertragung der Straßen und Kanäle im Jahre 2013 auf die Gemeinde Großrosseln wurde ein letzter und wichtiger Schritt zur Herstellung allgemein üblicher Grundstücksverhältnisse in der Siedlung Dorf im Warndt getan. Die Entwicklung von einer geschlossenen Wohnanlage für die Bergleute im Warndt zu einem Wohnkomplex, der allen Mietinteressenten in der Region offensteht, ist abgeschlossen.
Mit Blick auf die Vergangenheit lässt sich zusammenfassend festhalten, dass die Wohnsiedlung Dorf im Warndt untrennbar mit der Bergbaugeschichte im Warndt verbunden ist. - Dass die Siedlung im Ortsteil Dorf im Warndt liegt, ist übrigens bei Wikipedia noch nachzubessern. Dort heißt es im Artikel „Grube Warndt“ im „Unterpunkt „Werkssiedlung“: „Als Werkssiedlung für die Belegschaft der Grube Warndt wurde im circa 20 km entfernten Überherrn ein neuer Stadtteil, die sogenannte Wohnstadt errichtet.“
Schaut man auf Gegenwart und Zukunft, so ist festzustellen, dass die dem Bergbau eigene Sozialkultur über die Eigentümerin der Wohnsiedlung weit über das Ende des Saarbergbaus hinauswirkt. Die im Oktober 1949 durch die Régie des Mines de la Sarre errichtete Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte zur heutigen Aufgabenstellung weiterentwickelt. In ihrem Stiftungszweck hat sie sich vor allem zum Erhalt der in ihrem Eigentum stehenden ehemaligen Bergbausiedlungen und deren Vermietung zu fairen Bedingungen verpflichtet.