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40 Jahre Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter

Die Leistungen der Stiftung von 1949 bis heute

Hinter der Gewährung von Bau­darlehen, das zeigen die Beiträge in diesem Heft recht anschaulich, stehen Menschen mit ihren Familien. Will man aber die Bedeutung einer Institution wie der Stiftung für Wohnungsbau der Berg­arbeiter bewerten, dann kommt man um einige Zahlenangaben nicht herum.

Die Graphik belegt, daß in den vergangenen 40 Jahren Darlehen in Höhe von insgesamt 108,5 Mio DM bewilligt wurden. Gefördert wurden damit rd. 13.000 Eigentumsmaßnahmen. Stand anfangs die Schaffung neuen Wohnraums im Mittelpunkt, so kamen Anfang der 60er Jahre die Förderung von Hauskäu­fen und Modernisierungsmaßnahmen hin­zu. Hierin kommt der Wandel der Woh­nungsverhältnisse im Saarland recht anschaulich zum Ausdruck. Während es zu Beginn ausschließlich darum ging, für den im Krieg zerstörten Wohnraum möglichst rasch Ersatz zu schaffen, nahm der Erwerb und die Erhaltung bereits vorhandenen Wohnraums durch die Berg­arbeiter der nachfolgenden Generation an Bedeutung zu. Auch Anreize der öf­fentlichen Hand zur Modernisierung Ende der 70er Jahre drücken sich in dem Anstieg der von der Stiftung für Moderni­sierungsvorhaben bewilligten Darlehen aus.

 


Aber auch die Personalentwick­lung des Saarbergbaus spiegelt sich in diesen Zahlen wieder. Nach einem ra­santen Anstieg, alleine in den beiden Jahren 1952 und 1953 wurden 2094 Darlehen in Höhe von 11,64 Mio DM bewilligt, sank das Volumen der jährlich neu bewilligten Darlehen im Zuge des 1956 einsetzenden Belegschaftsabbaus bis zu einem Tiefpunkt im Jahre 1968, als nur noch 88 Darlehen in Höhe von 0,7 Mio DM bewilligt wurden. Als in Folge des Anstiegs der Energiepreise mit Be­ginn der 80er Jahre die Belegschaft durch die Einstellung von Neubergleuten und von jährlich über 1.000 Auszubildenden wieder aufgestockt wurde, stiegen auch die von der Stiftung neu bewilligten Dar­lehen wieder auf rund 3 Mio DM pro Jahr an.

Insbesondere die in den vergan­genen Jahren übernommenen Auszubil­denden sind es, die in den kommenden Jahren die Nachfrage nach Baudarlehen bestimmen werden. Die Liquiditätslage der Stiftung und die für die kommenden Jahre zu erwartenden Rückflüsse erlau­ben es, auch künftig pro Jahr Mittel in Höhe von mindestens 3 Mio DM zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Nach den zuletzt Anfang 1989 geänderten Darlehensrichtlinien können gewerblichen Mitarbeitern des Saarberg­baus, die selbstgenutztes Wohnungseigentum bilden wollen, Darlehen gewährt werden, entweder.

  • zum Neubau, d. h. Bau oder Erst­erwerb eines noch nicht bezogenen Wohnhauses oder einer Eigentumswoh­nung, oder
  • zum Hauskauf, d. h. Erwerb eines Wohnhauses oder einer Eigentumswoh­nung durch Kauf oder auf dem Wege der Erbauseinandersetzung, oder
  • zur Durchführung umfangreicher Umbau-, Ausbau-, Modernisierungs- oder

Voraussetzung für die Darlehens­gewährung ist, dass eine dauerhafte Gesamtfinanzierung gesichert ist. Min­destens 20 % der zu finanzierenden Gesamtkosten sind durch Eigenmittel, bei Neubau oder Hauskauf mindestens 5 % durch Barmittel oder bezahltes Bau­grundstück nachzuweisen.

Die Darlehen werden zur Zeit zu folgenden Konditionen vergeben:

 

Der Beitrag zum Ausfall- und Härtefonds (AHF) dient dazu, in Fällen der Not dem Darlehensnehmer die Erfül­lung der Zahlungsverpflichtungen zu er­leichtern. Er betrug ursprünglich 1 Pro­zent bezogen auf die jeweilige Rest­schuld zum Jahresende. Er wurde in zwei Schritten auf jetzt 1/4 Prozent redu­ziert. Er wird bei Auszahlung des Darle­hens in einer Summe dem Konto des Darlehensnehmers belastet. Die end­gültige Abrechnung des.AHF-Beitrages unter Berücksichtigung der tatsächlichen Laufzeit wurde aus Gründen der Verwal­tungsvereinfachung im Jahre 1988 auf­gegeben. Gemäß Beschluß des Vor­standes der Stiftung vom 18.07.1986 wird im Falle des Todes von Darlehens­nehmern die Restschuld zu Lasten des Ausfall- und Härtefonds erlassen, sofern das Darlehen zum Zeitpunkt des Todes ungekündigt ist.

Beginn ihrer Tätigkeit bestand die Stiftung darauf, daß zur Besicherung der Darlehen brieflose Grundschulden an erster Rangstelle eingetragen wur­den. Da, wie weiter unten ausgeführt, der Umfang der zusätzlich benötigten Fremdmittel im Laufe der Zeit wuchs, sah sich die Stiftung immer häufiger veranlaßt, die erste Rangstelle an Kre­ditinstitute abzutreten. Die ausgezeich­nete Zahlungsmoral der Bergleute .er­leichterte der Stiftung dieses Entgegen­kommen. Schrittweise wurde die Belei­hungswertobergrenze von 50 % auf 80 % heraufgesetzt. Im Jahre 1988 entschloß man sich schließlich, im Regelfall auf eine dingliche Besicherung ganz zu ver­zichten. 

Vergleicht man die heute gelten­den Richtlinien der Darlehensvergabe sowie die Darlehenskonditionen mit den bei Gründung der Stiftung gültigen, wird man trotz vieler Änderungen, doch auch die Kontinuität erkennen, die sich aus dem Stiftungszweck ergibt. Stets war das von der Stiftung gewährte Darlehen gebunden an die Erbringung eines Ei­genanteils. Während anfangs Finanzierungen die Regel waren, bei denen außer dem Stiftungsdarlehen und zinsgünstigen öffentlichen Fördermitteln keine weiteren Fördermittel benötigt wurden, ist cies heute kaum noch der Fall. Bei nicht nur nominal sondern auch real gestiegenen Gesamtkosten ist der Anteil des StifftungsdarIehens trotz mehrfacher Anhe­bung der Darlehensbeträge, aber auch der Anteil der Eigenmittel rückläufig. Ende der 50er Jahre konnte eine Neubau­finanzierung etwa so aussehen: 



Heute dagegen stellt sich eine durchschnittliche Neubaufinanzierung etwa so dar:



Rund 13.000 Darlehen in 40 Jah­ren in einem Bundesland mit nur rd. 400.000 Haushalten, wovon wiederum rd. 240.000 in den "eigenen vier Wänden wohnen, das hinterläßt deutlich sicht­bare Spuren. Die Frage nach der regio­nalen Verteilung der von der Stiftung geförderten Darlehensnehmer, ist jedoch leider nicht mit der wünschenswerten Genauigkeit zu beantworten. Unterla­gen über die in den 50er, 60er und 70er Jahren gewährten Darlehen sind zwar noch vorhanden, wurden aber nicht mehr EDV-maschinell gespeichert, sodaß eine Auswertung mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Begnügt man sich mit den ca. 3.000 gespeicherten Darlehenskonten so ergibt sich folgende Verteilung auf die einzelnen Landkreise:

 

Der Schwerpunkt liegt eindeutig im Verdichtungsraum entlang der Saar mit dem Stadtverband Saarbrücken und den Landkreisen Neunkirchen und Saarlouis. Auf diesen Raum entfallen rund 2/3 aller in die Auswertung einbezogenen Dar­lehenskonten. In den Randgebieten mit den Landkreisen St. Wendel, Merzig und dem Saar - Pfalzkreis dominieren die Neu­bauaktivitäten. Hier entfallen bis zu 50 % der Darlehen auf Neubaumaßnahmen, während im Verdichtungsraum jeweils rund 1/3auf Neubau, Kauf und Moderni­sierung entfallen. Hierin drückt sich zum einen sicher die Verfügbarkeit preiswer­ten Baugeländes in den ländlichen Ge­bieten auszum anderen aber auch die in letzter Zeit stark zunehmende Moder­nisierung erhaltenswerter Bausubstanz in bereits stark besiedelten Regionen. Obwohl die heute geltenden Darlehens­sätze die Neuerrichtung von Wohnraum eher noch begünstigen, das Neubaudar­lehen ist um 5.000 DM höher als das Hauskaufdarlehen, und obwohl zinsgün­stige öffentliche Mittel fast ausschließ­lich für Neubaumaßoahmen zur Verfü­gung stehen, hat die Entwicklung auf dem Immobilienmarkt in den letzten Jahren dazu geführt, daß nur noch rund 1/4 aller Darlehensanträge Neubauvor­haben betreffen, über die Hälfte entfällt auf den Erwerb vorhandenen Wohnraums, den Rest machen die Sonderdarlehen aus.

 

 

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