Die Zerstörungen im letzten Kriege verringerten den Bestand von etwa 230000 Wohnungen an der Saar um rund 35000. Viele Bergleute hatten ihr Heim verloren. Sie mußten mit ihren Familien mit bescheidenen, oft nur notdürftigen Unterkünften vorliebnehmen. Bis Mitte des Jahres 1948 war noch kaum an Instandsetzung oder Wiederaufbau von Wohnungen zu denken. Erst nach der am 20. Juni 1948 erfolgten Währungsreform waren wieder Baumaterialien im freien Handel erhältlich. Damit war die erste Vorbedingung gegeben, Bauarbeiten in Angriff zu nehmen.
Der Verwaltung der Saargruben, die damals in französischen Händen lag, wurden aus den Reihen der Belegschaft und ihrer Vertreter immer wieder die Wohnungssorgen und -nöte der Bergleute zugetragen. Sie konnte sich letztlich der Notwendigkeit eingreifender Maßnahmen nicht verschließen. Der Bergmann sollte und mußte wieder eine menschenwürdige Wohnung haben, in der er nach verfahrener Schicht von seiner schweren unter Tage geleisteten Arbeit Erholung finden konnte. Die Verwaltung erwirkte schließlich im Herbst 1948 bei der Regierung in Paris für die ersten Maßnahmen auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus einen Kredit von 200 Millionen Franken. Im Frühjahr 1949 wurden weitere 150 Millionen Franken für den gleichen Zweck bewilligt.
Es ist einleuchtend, daß bei der damaligen katastrophalen Lage nicht schlagartig alle Wohnungsnöte behoben werden konnten. Umfangreiche Ermittlungen waren erforderlich, um zunächst einmal feststellen zu können, wo eine Hilfe am dringendsten notwendig und bei der gleichzeitig der größte Erfolg zu erzielen war. Viele Wohnhäuser waren durch die Kriegseinwirkungen nur teil beschädigt. Mit verhältnismäßig geringen Mitteln konnten durch ihre Instandsetzung wieder, Räume gewonnen oder wohnbar gemacht werden. Hier war also der Hebel zuerst anzusetzen. Andererseits ergab sich bei den Erhebungen auch, daß doch schon eine ganze Reihe von Bergleuten aus eigener Kraft und mit Unterstützung von Familienangehörigen, Freunden oder Arbeitskameraden ans Werk gegangen war. Hier und da wuchs schon ein KeIlergeschoß aus dem Boden, vereinzelt stand schon der Rohbau. Teilweise hatten sich die Bauherren mit ihren Familien im halbfertigen Neubau eine behelfsmäßige Unterkunft geschaffen. Es fehlte eben an Mitteln zum Weiterbauen. Da war finanzielle Hilfe ebenfalls vordringlich geboten.
Die Bearbeitung der eingegangenen Anträge auf Gewährung von Baudarlehen und die verwaltungsmäßig damit verbundenen weiteren Aufgaben wurden bei der eigens für dieses Arbeitsgebiet von der Verwaltung der Saarbergwerke eingerichteten Baudarlehensabteilung Zug um Zug abgewickelt, und bereits im Dezember 1948 konnten die ersten Darlehen notariell beurkundet werden.
Zur gleichen Zeit verhandelten die Gewerkschaften mit der Verwaltung über die Gewährung eines Wohnungsgeldes für den verheirateten beziehungsweise als Haushaltungsvorstand anerkannten Bergmann. Die Gewerkschaften stützten sich dabei auf die Bestimmungen des Bergmanns-Statuts für die Arbeiter bei den benachbarten Lothringischen Gruben. Die Verhandlungen gingen lange hin und her, führten aber schließlich doch zu dem gewünschten Erfolg. Das Wohnungsgeld wurde rückwirkend ab 1. April 1948 gewährt. Verwaltung und Gewerkschaften kamen jedoch dahin überein, daß es nicht sofort an die Berechtigten ausgezahlt werden, sondern zunächst einem Fonds zufließen sollte, der es ermöglichte, unseren Bergleuten weiteres zinsloses Geld als Darlehen für Bauzwecke zur Verfügung zu stellen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wählte man für den Fonds die Rechtsform einer Stiftung. Sie wurde mit Urkunde vom 12. Oktober 1949 aus der Taufe gehoben und erhielt den Namen
Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter.
Die Regierung des Saarlandes versagte ihr nicht die erforderliche Genehmigung; sie wurde mit Verfügung vom 14. November 1949 erteilt. Gleichzeitig wurde dem Oberbergamt in Saarbrücken die Aufsicht über die Stiftung übertragen. In weiteren Vereinbarungen haben sich die Verwaltung der Saargruben zur kostenlosen Übernahme der Geschäftsführung und die Saarknappschaft in gleicher Weise zur Kassenführung verpflichtet.
Die rechtmäßige Verwaltung der Stiftung liegt jedoch in den Händen ihres Vorstandes, der sich aus je drei Vertretern der Saarbergwerke, der Gewerkschaften und des Gesamtbetriebsrates und einem Vertreter der Saarknappschaft zusammensetzt. Der erste und zweite Vorsitzende des Vorstandes bilden den Geschäftsführenden Vorstand, der die Stiftung gerichtlich und außergerichtich vertritt.
Die Bewilligung von Darlehen aus den Mitteln der Stiftung ist ausschließlich Sache des Gesamtvorstands. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die, Vorstandsmitglieder waren sich ihrer immer bewußt. Zu jeder Entscheidung gehört eine genaue Prüfung und sachliche Beurteilung der von der Geschäftsführung vorbearbeiteten Fälle. .
Fast gleichzeitig mit dem Jubiläum des zehnjährigen Bestehens der Stiftung trat der Vorstand zu seiner 200. Sitzung zusammen. Der Erfolg seiner Arbeit spiegelt sich am besten in nachstehenden Zahlen:
Bewilligt wurden in den 200 Vorstandssitzungen rund 7100 Darlehen mit insgesamt 51 Millionen DM. Von diesen Darlehen dienten rund 41 Millionen DM zur Finanzierung von Wohnungsneubauten. Mithilfe von Krediten, die der Stiftung von der Regierung und von den Saarbergwerken zur Verfügung gestellt wurden, konnten mit den übrigen Mitteln auch Anträge auf Umbau-, Wiederaufbau- und Instandsetzungsarbeiten befriedigt werden. Auch für Hauserwerb durch Kauf oder Erbauseinandersetzung konnten Mittel abgezweigt werden.
Nebenher ist die von der Saarbergwerken selbst 1948 begonnene Baudarlehenaktion weitergeführt worden. Von dieser Seite wurden bis 1949 zusätzlich 4500 Baudarlehen mit einer Summe von rund 37 Millionen DM zu den gleichen Bedingungen an Belegschaftsmitglieder gegeben.
Die Probleme der Stiftung wurden natürlich immer in enger Verbindung mit der Verwaltung gelöst. Diese Zusammenarbeit war schon dadurch gewährleistet, dass die Antragsbearbeitung wie auch die Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes der Stiftung einerseits und der Baudarlehens Kommission der Saarbergwerke andererseits bei der Arbeitsdirektion, Abteilung für Wohnungsbau und Siedlungswesen, in einer Hand liegen. Es wurde von Anfang an darauf gesehen, alle Richtlinien, Bedingungen und grundsätzlichen Entscheidungen für beide Einrichtungen gleichmäßig zu handhaben. Die Beleihungsprogramme wurden für jedes Geschäftsjahr gemeinschaftlich aufgestellt.
11.600 Darlehen zum Betrage von insgesamt 88 Millionen DM
sind die stolze Bilanz des großen sozialen Werkes aus den 10 Jahren seines Bestehens.
Das Bild wäre nicht vollständig, wenn wir dabei nicht die Vergünstigung der kostenfreien Beratung und Betreuung aller Darlehensnehmer bei der Durchführung ihrer Bauvorhaben erwähnen würden, die ihnen von Seiten der Verwaltung zuteil wurde. Allein bei der fachlichen und rechnerischen Prüfung der Baurechnungen durch das eigens dafür eingesetzte technische Personal konnte für die Bauherren manche Mark herausgeholt werden. Verschiedene Typenpläne standen ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Viel weiter noch ging die bautechnische Betreuung für die Bauinteressengemeinschaften unserer Bergleute bei der Errichtung ihrer Siedlungen. Die leihweise Überlassung von Baumaschinen und -geräten brachte nicht zu unterschätzender Erleichterungen und Kostenersparnisse für diese Gruppe von Baufreudigen.
Bei einem Rückblick auf all diese Leistungen auf dem Gebiete des sozialen Wohnungsbaus im Saarbergbau dürfen wir vor allem eines nicht vergessen. Wohl war es die Wohnungsnot, die vor 10 Jahren zur Gründung der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter führte. Aber diese Not ließ damals auch das Zusammengehörigkeitsgefühl der saarländischen Bergleute lebendig werden, und nur aus diesem Geist heraus konnte eine solche Einrichtung, wie sie die Stiftung darstellt, geboren werden.. Im ganzen europäischen Bergbau sucht sie ihresgleichen.