Im Juni 1952 hat die Regierung des Saarlandes erstmalig und in den weiteren Jahren laufend Mittel für die Gewährung von Darlehen zur Spitzenfinanzierung von Baukosten im privaten Wohnungsbau bereitgestellt. Die Beschaffung von Restfinanzierungsdarlehen aus Reglerungemitteln wurde zur weiteren Aufgabe der Stiftung; den bauwilligen Bergleuten mußte auch hier zur Seite gestanden werden.
Schon bei der Bearbeitung der Darlehensanträge, d. h. bei Aufstellung der Finanzierungspläne wird dar Bedarf für die Spitzenfinanzierung festgestellt. Nach Bewilligung der eigenen Darlehen werden von der Geschäftsführung dar Stiftung auch die Anträge auf Restfinanzierungsdarlehen für die BauwIllIgen ausgefertigt und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Weiter wurde mit der Regierung vereinbart, daß die Überwachung der Durchführung der Bauvorhaben und die Erledigung des gesamten Rechnungsverkehrs allein der Geschäftsführung obliegt.
Die Regierung des Saarlandes brachte in all diesen Jahren der Arbeit der Stiftung großes Verständnis entgegen und gewährte manche Erleichterung in der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Spitzenfinanzierung. Die ersprießliche Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt der Regierung kam den Darlehensnehmern sehr zunutze.
Der Erfolg spiegelt sich in den folgenden Zahlen wider.
Im Anschluß an Darlehen der Stiftung wurden von der Regierung des Saarlandes für die Restfinanzierung unter günstigen Zins- und Tilgungsbedingungen bewilligt: