Das Bestreben der Saarbergleute war es seit eh und je, zu einem Eigenheim zu kommen. Vor dem ersten Weltkrieg hatte die Bergverwaltung von sich aus, um dieses Bestreben zu fördern, zinsgünstige Darlehen gewährt. Zwischen dem ersten und zweiten Weltkrieg war es die Saarknappschaft, die solche zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung stellte.
Der zweite Weltkrieg hatte erhebliche Zerstörungen mit sich gebracht. Nach seinem Abschluß mußte darum der Gedanke, den Eigenheimbau des Saarbergmanns zu fördern, wieder ein lebhaftes Echo finden. Die Einführung des Bergbaustatuts brachte zum erstenmal die Gewährung eines Wohnungsgeldes für die Saarbergleute.
Die Leitung der Saarbergwerke kam jedoch mit den Arbeitnehmervertretern überein, das den verheirateten Saarbergleuten zustehende Wohnungsgeld in eine im Jahre 1949 gegründete rechtsfähige Stiftung fließen zu lassen, die den Namen STIFTUNG FüR WOHNUNGSBAU DER BERGARBEITER trägt. Daß dies möglich war, ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl stets eine saarländische Bergmannstugend war. Aus den Mitteln der Stiftung wurde den Bergleuten, die gewisse Vorbedingungen erfüllten, ein zinsloses Darlehen zum Eigenheimbau und späterhin auch zum Eigenheimerwerb gewährt. Das Unternehmen hat dann, da die Mittel der Stiftung zur Befriedigung aller durchführbaren Anträge nicht ausreichten, aus eigenen Mitteln Darlehen unter den gleichen Bedingungen gewährt. In der vorliegenden Broschüre soll der Öffentlichkeit einiges über die segensreiChe Tätigkeit der Stiftung gesagt werden.
Die Einführung bundesdeutschen Rechts auf dem Gebiet der Wohnungsbauförderung und die dadurch bedingte Änderung in der Finanzierung von Eigenheimen durch die öffentliche Hand können dazu führen, daß die STIFTUNG FüR WOHNUNGSBAU DER BERGARBEITER und mit ihr das gesamte Wohnungsbauwesen der Saarbergwerke eine Umformung erfahren. Durch einen zeitweiligen Verzicht auf das ihm zustehende Wohnun'gsgeld hat der Saarbergmann einen vorbildlichen Willen zur Selbsthilfe unter Beweis gesteilt. Der Geschäftsführende Vorstand der STIFTUNG FÜR WOHNUNGSBAU DER BERGARBEITER glaubt sich daher im Interesse der von ihm betreuten Belegschaftsmitglieder zu der Hoffnung berechtigt, daß die öffentliche Hand und das Unternehmen zumindest in gleichem Umfange wie in den vergangenen zehn Jahren auch in Zukunft dafür Sorge tragen werden, dem Saarbergmann den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. Es darf dabei nicht übersehen werden, daß die Mittel aus der sogenannten Kohlenabgabe dem Saarbergmann bisher in keiner Weise zugute gekommen sind.
Glück auf!
A n t o n H e h l, 1. Vorsitzender
J o s e f D i t z l e r, 2. Vorsitzender