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Kurzer geschichtlicher Rückblick auf die Entwicklung der Eigenheimbauförderung im Bereich des Saarbergbaus bis zum Kriegsausbruch 1939

Die Wohnungsbauförderung reicht in der Geschichte des Saarberg­baus weit zurück. Bereits aus dem Jahre 1841 liegen Aufzeichnun­gen hierüber vor. Damals hatte sich ein Mangel an Bergarbeitern stark fühlbar gemacht. Man erkannte, daß diesem Mangel nur durch Schaffung von Wohnsiedlungen an den verschiedenen Brennpunkten des Saarkohlenreviers begegnet werden. konnte. Mit diesem Ziel entwickelte die Verwaltung der damaligen Saar­brücker Königlichen Steinkohlengruben das sogenannte "Saar­brücker Prämien- und Darlehensverfahren". Baufreudige Bergleute, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten, erhielten aus der Saarbrücker Knappschaftskasse ein mit 4 Prozent verzinsliches langfristiges Darlehen. Außerdem gewährte ihnen der Staat eine "Bauprämie", also einen Zuschuß zu den Baukosten. Natürlich war die Verwaltung immer darauf bedacht, daß die Bauvorhaben möglichst in Grubennähe gelegen waren. Auch mußten sich die von dieser Maßnahme begünstigten Bergleute verpflichten, das Haus selbst zu bewohnen und etwa nicht von ihrer Familie be­nutzte Räume .nur an aktive Bergleute zu vermieten. Eine weitere Unterstützung wurde den Bauherren in Form von Beratung und Betreuung bei der Bauausführung zuteil. Die kgl. Bauwerkmeister der Gruben, die mit dieser Aufgabe betraut waren, entwickelten Bau-Typenpläne, die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.

Die Verwaltung erkannte damals schon sehr wohl den Wert der Bodenständigkeit der Arbeiterschaft. Die erstrebte Festigung der Bodenständigkeit konnte aber nur erreicht werden, indem man den Bergmannsfamilien die Schaffung eines Heims, eventuell mit einem kleinen Nutzgarten, ermöglichte. Deswegen stand bei der Wohnungspolitik von Anfang an das Einfamilienhaus im Vorder­grund.

Das 1842 eingeleitete Verfahren bewährte sich; bis 1853 waren bereits 569 Häuser erbaut worden. Die ständig anwachsende Ar­beiterzahl einerseits und eine ungünstige Entwicklung der wirt­schaftlichen Verhältnisse der Bergleute andererseits veranlaßte die Bergverwaltung 1865 zu einer grundsätzlichen Änderung der Förderungsmaßnahmen. Neben den verzinslichen Darlehen aus Mitteln der Knappschaft wurden in der Folgezeit unverzinsliche Vorschüsse aus der Staatskasse gewährt, die mit 12 1/2 Prozent jährlicher Tilgung zurückzuzahlen waren. Später fielen die Dar­lehen der Knappschaft ganz aus, so daß neben der Bauprämie nur noch die unverzinslichen Darlehen aus der Staatskasse blieben. Eine weitere Änderung brachte das am 13. August 1895 erlassene Gesetz betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Ver­besserung der Wohnungsverhältnisse der in staatlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter und gering besoldeten Beamten, das so genannte "kleinen Wohnungsgesetz". Diesem Gesetz zufolge konnten nunmehr an Belegschaftsmitglieder der Gruben zu 3 1/2 Prozent verzinsliche Darlehen aus Staatsmitteln gegeben werden. Die Finanzierungsbedingungen waren zwar fortan weniger günstig als bei dem bisher geübten Prämien- und Darlehens Verfahren. Der Eigenheimbau erfuhr trotzdem eine wesentliche Steigerung. Alleine aufgrund der Kleinwohnungsgesetze waren bis zum Jahre 1910 mehr als 600 Wohnungen gebaut worden. Die bis zu diesem Zeitpunkt infolge der Förderungsmaßnahmen insgesamt erbauten Bergmannshäuser werden auf rund 8000 geschätzt.

Der Erste Weltkrieg brachte zwangsläufig eine Stockungen im Wohnungsbau. Die französische Verwaltung der Saargruben schlug nach dem Kriege in der Wohnungspolitik andere Wege ein. Sie gab dem Bau von Werkswohnungen den Vorzug.

In den Jahren 1922 bis 1932 war es nur die Saarknappschaft, die den baulustigen Bergleuten eine Finanzierungshilfe mittels Hypothekendarlehen gewährte. Der Nachweis erhebliche Eigenmittel und verhältnismäßig hohe Rückzahlungsverpflichtungen erschwerten die Darlehensnahme und ließen oft den Bauwillen schwinden. Dennoch waren es bis 1932 – die Saarknappschaft musste damals die Darlehensgewährung wegen Kreditmangels einstellen - rund 3600 Bergleute, die in den Genuss eines solchen Darlehens gelangten.

Nach der Rückgliederung des Saargebietes an das Deutsche Reich im Jahre 1935 beschloss die Saargruben AG, der damalige Rechtsträger der Saarbergwerke, im Rahmen eines großzügig angelegten Bauprogramms zwecks Förderung des Eigenheimbau das alte Darlehensverfahren wieder aufzunehmen. Der 1939 ausgebrochene Krieg setzte der Durchführung des Programms wieder jäh ein Ende. Immerhin konnte durch diese Maßnahme in den wenigen Jahren wieder über 1200 Bergleuten zu einem Eigenheim geholfen werden.

Das Ergebnis der Wohn - und Siedlungspolitik im Saarbergbau von Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Kriegsausbruch 1939 war damit auf etwa 20.000 Bergmann Eigenheime gestiegen.

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