Es war immer damit zu rechnen, daß bei den Darlehensrückzahlungen Ausfälle eintreten würden, Daher wurde gleich bei der Gründung der Stiftung ein "Ausfall- und Härtefonds" geschaffen. Dieser Fonds ist besonders dazu bestimmt, dem unverschuldet In Zahlungsschwierigkeiten geratenen Darlehensnehmer die Erfüllung seiner Rückzahlungsverpflichtungen zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen. Die Erhaltung seines Eigenheimes soll auf alle Fälle gesichert sein. Andererseits soll der Fonds die Gewähr dafür bieten, daß die Auszahlung des Wohnungsgeldes an die Berechtigten, die an die Rückflüsse aus den gewährten Darlehen gebunden ist, termingerecht erfolgen kann.
Der Fonds wird aus einem einmaligen Beitrag der Darlehensnehmer gebildet. Ursprünglich war der Beitrag auf 1 Prozent p. a. der jährlich verbleibenden Schuldsumme festgesetzt. Da der Fonds bisher nicht übermäßig in Anspruch genommen zu werden brauchte, konnte später, d. h. für alle Schuldbeträge ab 1. Januar 1959, der Beitrag auf die Hälfte ermäßigt werden.
Die Beiträge werden bei der Darlehensgewährung nach der voraussichtlichen Tilgungszeit errechnet. Sie sind nicht sofort zahlbar, sondern werden der Darlehensumme zugeschlagen. Am Ende der Rückzahlung werden die Beiträge nach der wirklich in Anspruch genommenen Tilgungszeit überprüft und endgültig festgestellt.