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Willkommen bei der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter

Willkommen bei der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter 

Seit 1949 ein Bestandteil der Saarländischen Wohnungsbaupolitik, heute eine Wohnungsgesellschaft mit attraktiven Beständen an ehemaligen Bergwerksstandorten.

Die Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter (StWB) wurde 1949 mit dem Ziel errichtet, saarländische Bergarbeiter durch die Vergabe zinsgünstiger Baudarlehen mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Fast fünf Jahrzehnte wurde diese Aufgabe mit großem Erfolg wahrgenommen. Der Belegschaftsabbau bei gleichzeitig hohem Versorgungsgrad mit Wohnungseigentum führte in den 90er Jahren dazu, dass die Finanzierungsmittel der StWB nicht mehr für die Eigenheimförderung benötigt wurden. Dadurch war die StWB in der Lage, zur Sicherung der saarländischen Bergarbeiterwohnungen von den Saarbergwerken bzw. deren Rechtsnachfolgern 1995 zunächst 1.300 und 2007 weitere 750 Werkswohnungen zu erwerben. Zum zentralen Stiftungszweck gehörte fortan die Bereitstellung von Mietwohnungen an aktive und ehemalige Beschäftigte des saarländischen Steinkohlebergbaus und deren Angehörige.

Die Entscheidung, den saarländischen Steinkohlenbergbau im Jahre 2012 zu beenden, forderte die StWB in zweierlei Hinsicht: zum einen hat sie den Strukturwandel wohnungspolitisch zu begleiten, indem sie vorrangig die vom Anpassungsprozess Betroffenen bei der Vergabe von Wohnraum berücksichtigt. Andererseits musste sie die Stiftungsaufgaben für die Zeit danach neu bestimmen. Der Beirat hat daher unter Berücksichtigung des ursprünglichen Stifterwillens, am 13. Februar 2009 und erneut am 13. Juli 2011 die Stiftungssatzung den neuen Gegebenheiten angepasst und insbesondere den Stiftungszweck neu formuliert.

Seitdem ist Zweck der Stiftung

  1. die Bewirtschaftung eigener Immobilien im Saarland mit dem Ziel, breiten Schichten der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen,
  2. die Schaffung und Sicherung eigener, dem Stiftungszweck verpflichteter, qualifizierter Arbeitsplätze,
  3. die Förderung des Denkmalschutzes durch die Instandsetzung und Erhaltung der zum Vermögen der Stiftung gehörenden denkmalgeschützten Bergarbeitersiedlungen im Saarland,
  4. die Begleitung des durch die Schließung des saarländischen Steinkohlebergbaus verursachten Anpassungsprozesses durch die vorrangige Bereitstellung von Mietwohnungen für alle von diesem Stilllegungsprozess betroffene Arbeitnehmer.

Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter 1949-1959

Textliche Wiedergabe der gesamten Broschüre zum zehnjährigen Bestehen der Stiftung

Vorwort

Das Bestreben der Saarbergleute war es seit eh und je, zu einem Eigenheim zu kommen. Vor dem ersten Weltkrieg hatte die Berg­verwaltung von sich aus, um dieses Bestreben zu fördern, zins­günstige Darlehen gewährt. Zwischen dem ersten und zweiten Weltkrieg war es die Saarknappschaft, die solche zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung stellte.

Der zweite Weltkrieg hatte erhebliche Zerstörungen mit sich ge­bracht. Nach seinem Abschluß mußte darum der Gedanke, den Eigenheimbau des Saarbergmanns zu fördern, wieder ein leb­haftes Echo finden. Die Einführung des Bergbaustatuts brachte zum erstenmal die Gewährung eines Wohnungsgeldes für die Saarbergleute.

Die Leitung der Saarbergwerke kam jedoch mit den Arbeitneh­mervertretern überein, das den verheirateten Saarbergleuten zu­stehende Wohnungsgeld in eine im Jahre 1949 gegründete rechts­fähige Stiftung fließen zu lassen, die den Namen STIFTUNG FüR WOHNUNGSBAU DER BERGARBEITER trägt. Daß dies möglich war, ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß ein starkes Zusammen­gehörigkeitsgefühl stets eine saarländische Bergmannstugend war. Aus den Mitteln der Stiftung wurde den Bergleuten, die ge­wisse Vorbedingungen erfüllten, ein zinsloses Darlehen zum Eigenheimbau und späterhin auch zum Eigenheimerwerb gewährt. Das Unternehmen hat dann, da die Mittel der Stiftung zur Befriedigung aller durchführbaren Anträge nicht ausreichten, aus eigenen Mitteln Darlehen unter den gleichen Bedingungen gewährt. In der vorliegenden Broschüre soll der Öffentlichkeit einiges über die segensreiChe Tätigkeit der Stiftung gesagt werden.

Die Einführung bundesdeutschen Rechts auf dem Gebiet der Wohnungsbauförderung und die dadurch bedingte Änderung in der Finanzierung von Eigenheimen durch die öffentliche Hand können dazu führen, daß die STIFTUNG FüR WOHNUNGSBAU DER BERGARBEITER und mit ihr das gesamte Wohnungsbauwesen der Saarbergwerke eine Umformung erfahren. Durch einen zeitweiligen Verzicht auf das ihm zustehende Wohnun'gsgeld hat der Saarberg­mann einen vorbildlichen Willen zur Selbsthilfe unter Beweis ge­steilt. Der Geschäftsführende Vorstand der STIFTUNG FÜR WOH­NUNGSBAU DER BERGARBEITER glaubt sich daher im Interesse der von ihm betreuten Belegschaftsmitglieder zu der Hoffnung be­rechtigt, daß die öffentliche Hand und das Unternehmen zu­mindest in gleichem Umfange wie in den vergangenen zehn Jahren auch in Zukunft dafür Sorge tragen werden, dem Saarbergmann den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. Es darf dabei nicht übersehen werden, daß die Mittel aus der sogenannten Kohlen­abgabe dem Saarbergmann bisher in keiner Weise zugute ge­kommen sind.

Glück auf!

A n  t o n  H e  h  l, 1. Vorsitzender

J o s e f  D i t z  l e r, 2. Vorsitzender

Kurzer geschichtlicher Rückblick auf die Entwicklung der Eigenheimbauförderung im Bereich des Saarbergbaus bis zum Kriegsausbruch 1939

 

Die Wohnungsbauförderung reicht in der Geschichte des Saarberg­baus weit zurück. Bereits aus dem Jahre 1841 liegen Aufzeichnun­gen hierüber vor. Damals hatte sich ein Mangel an Bergarbeitern stark fühlbar gemacht. Man erkannte, daß diesem Mangel nur durch Schaffung von Wohnsiedlungen an den verschiedenen Brennpunkten des Saarkohlenreviers begegnet werden. konnte. Mit diesem Ziel entwickelte die Verwaltung der damaligen Saar­brücker Königlichen Steinkohlengruben das sogenannte "Saar­brücker Prämien- und Darlehensverfahren". Baufreudige Bergleute, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten, erhielten aus der Saarbrücker Knappschaftskasse ein mit 4 Prozent verzinsliches langfristiges Darlehen. Außerdem gewährte ihnen der Staat eine "Bauprämie", also einen Zuschuß zu den Baukosten. Natürlich war die Verwaltung immer darauf bedacht, daß die Bauvorhaben möglichst in Grubennähe gelegen waren. Auch mußten sich die von dieser Maßnahme begünstigten Bergleute verpflichten, das Haus selbst zu bewohnen und etwa nicht von ihrer Familie be­nutzte Räume .nur an aktive Bergleute zu vermieten. Eine weitere Unterstützung wurde den Bauherren in Form von Beratung und Betreuung bei der Bauausführung zuteil. Die kgl. Bauwerkmeister der Gruben, die mit dieser Aufgabe betraut waren, entwickelten Bau-Typenpläne, die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.

Die Verwaltung erkannte damals schon sehr wohl den Wert der Bodenständigkeit der Arbeiterschaft. Die erstrebte Festigung der Bodenständigkeit konnte aber nur erreicht werden, indem man den Bergmannsfamilien die Schaffung eines Heims, eventuell mit einem kleinen Nutzgarten, ermöglichte. Deswegen stand bei der Wohnungspolitik von Anfang an das Einfamilienhaus im Vorder­grund.

Das 1842 eingeleitete Verfahren bewährte sich; bis 1853 waren bereits 569 Häuser erbaut worden. Die ständig anwachsende Ar­beiterzahl einerseits und eine ungünstige Entwicklung der wirt­schaftlichen Verhältnisse der Bergleute andererseits veranlaßte die Bergverwaltung 1865 zu einer grundsätzlichen Änderung der Förderungsmaßnahmen. Neben den verzinslichen Darlehen aus Mitteln der Knappschaft wurden in der Folgezeit unverzinsliche Vorschüsse aus der Staatskasse gewährt, die mit 12 1/2 Prozent jährlicher Tilgung zurückzuzahlen waren. Später fielen die Dar­lehen der Knappschaft ganz aus, so daß neben der Bauprämie nur noch die unverzinslichen Darlehen aus der Staatskasse blieben. Eine weitere Änderung brachte das am 13. August 1895 erlassene Gesetz betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Ver­besserung der Wohnungsverhältnisse der in staatlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter und gering besoldeten Beamten, das so genannte "kleinen Wohnungsgesetz". Diesem Gesetz zufolge konnten nunmehr an Belegschaftsmitglieder der Gruben zu 3 1/2 Prozent verzinsliche Darlehen aus Staatsmitteln gegeben werden. Die Finanzierungsbedingungen waren zwar fortan weniger günstig als bei dem bisher geübten Prämien- und Darlehens Verfahren. Der Eigenheimbau erfuhr trotzdem eine wesentliche Steigerung. Alleine aufgrund der Kleinwohnungsgesetze waren bis zum Jahre 1910 mehr als 600 Wohnungen gebaut worden. Die bis zu diesem Zeitpunkt infolge der Förderungsmaßnahmen insgesamt erbauten Bergmannshäuser werden auf rund 8000 geschätzt.

Der Erste Weltkrieg brachte zwangsläufig eine Stockungen im Wohnungsbau. Die französische Verwaltung der Saargruben schlug nach dem Kriege in der Wohnungspolitik andere Wege ein. Sie gab dem Bau von Werkswohnungen den Vorzug.

In den Jahren 1922 bis 1932 war es nur die Saarknappschaft, die den baulustigen Bergleuten eine Finanzierungshilfe mittels Hypothekendarlehen gewährte. Der Nachweis erhebliche Eigenmittel und verhältnismäßig hohe Rückzahlungsverpflichtungen erschwerten die Darlehensnahme und ließen oft den Bauwillen schwinden. Dennoch waren es bis 1932 – die Saarknappschaft musste damals die Darlehensgewährung wegen Kreditmangels einstellen - rund 3600 Bergleute, die in den Genuss eines solchen Darlehens gelangten.

Nach der Rückgliederung des Saargebietes an das Deutsche Reich im Jahre 1935 beschloss die Saargruben AG, der damalige Rechtsträger der Saarbergwerke, im Rahmen eines großzügig angelegten Bauprogramms zwecks Förderung des Eigenheimbau das alte Darlehensverfahren wieder aufzunehmen. Der 1939 ausgebrochene Krieg setzte der Durchführung des Programms wieder jäh ein Ende. Immerhin konnte durch diese Maßnahme in den wenigen Jahren wieder über 1200 Bergleuten zu einem Eigenheim geholfen werden.

Das Ergebnis der Wohn - und Siedlungspolitik im Saarbergbau von Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Kriegsausbruch 1939 war damit auf etwa 20.000 Bergmann Eigenheime gestiegen.

Der soziale Wohnungsbau nach dem letzten Kriege und die Entstehung der STIFTUNG FÜR WOHNUNGSBAU DER BERGARBEITER' im Jahre 1949

Die Zerstörungen im letzten Kriege verringerten den Bestand von etwa 230000 Wohnungen an der Saar um rund 35000. Viele Berg­leute hatten ihr Heim verloren. Sie mußten mit ihren Familien mit bescheidenen, oft nur notdürftigen Unterkünften vorliebnehmen. Bis Mitte des Jahres 1948 war noch kaum an Instandsetzung oder Wiederaufbau von Wohnungen zu denken. Erst nach der am 20. Juni 1948 erfolgten Währungsreform waren wieder Baumate­rialien im freien Handel erhältlich. Damit war die erste Vor­bedingung gegeben, Bauarbeiten in Angriff zu nehmen.

Der Verwaltung der Saargruben, die damals in französischen Händen lag, wurden aus den Reihen der Belegschaft und ihrer Vertreter immer wieder die Wohnungssorgen und -nöte der Berg­leute zugetragen. Sie konnte sich letztlich der Notwendigkeit ein­greifender Maßnahmen nicht verschließen. Der Bergmann sollte und mußte wieder eine menschenwürdige Wohnung haben, in der er nach verfahrener Schicht von seiner schweren unter Tage ge­leisteten Arbeit Erholung finden konnte. Die Verwaltung erwirkte schließlich im Herbst 1948 bei der Regierung in Paris für die ersten Maßnahmen auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus einen Kredit von 200 Millionen Franken. Im Frühjahr 1949 wurden weitere 150 Millionen Franken für den gleichen Zweck bewilligt.

Es ist einleuchtend, daß bei der damaligen katastrophalen Lage nicht schlagartig alle Wohnungsnöte behoben werden konnten. Umfangreiche Ermittlungen waren erforderlich, um zunächst einmal feststellen zu können, wo eine Hilfe am dringendsten notwendig und bei der gleichzeitig der größte Erfolg zu erzielen war. Viele Wohnhäuser waren durch die Kriegseinwirkungen nur teil be­schädigt. Mit verhältnismäßig geringen Mitteln konnten durch ihre Instandsetzung wieder, Räume gewonnen oder wohnbar gemacht werden. Hier war also der Hebel zuerst anzusetzen. Andererseits ergab sich bei den Erhebungen auch, daß doch schon eine ganze Reihe von Bergleuten aus eigener Kraft und mit Unterstützung von Familienangehörigen, Freunden oder Arbeitskameraden ans Werk gegangen war. Hier und da wuchs schon ein KeIlergeschoß aus dem Boden, vereinzelt stand schon der Rohbau. Teilweise hatten sich die Bauherren mit ihren Familien im halbfertigen Neubau eine behelfsmäßige Unterkunft geschaffen. Es fehlte eben an Mitteln zum Weiterbauen. Da war finanzielle Hilfe ebenfalls vor­dringlich geboten.

Die Bearbeitung der eingegangenen Anträge auf Gewährung von Baudarlehen und die verwaltungsmäßig damit verbundenen wei­teren Aufgaben wurden bei der eigens für dieses Arbeitsgebiet von der Verwaltung der Saarbergwerke eingerichteten Baudar­lehensabteilung Zug um Zug abgewickelt, und bereits im Dezem­ber 1948 konnten die ersten Darlehen notariell beurkundet werden.

Zur gleichen Zeit verhandelten die Gewerkschaften mit der Verwaltung über die Gewährung eines Wohnungsgeldes für den verheirateten beziehungsweise als Haushaltungsvorstand anerkann­ten Bergmann. Die Gewerkschaften stützten sich dabei auf die Bestimmungen des Bergmanns-Statuts für die Arbeiter bei den benachbarten Lothringischen Gruben. Die Verhandlungen gingen lange hin und her, führten aber schließlich doch zu dem gewünsch­ten Erfolg. Das Wohnungsgeld wurde rückwirkend ab 1. April 1948 gewährt. Verwaltung und Gewerkschaften kamen jedoch dahin überein, daß es nicht sofort an die Berechtigten ausgezahlt wer­den, sondern zunächst einem Fonds zufließen sollte, der es ermög­lichte, unseren Bergleuten weiteres zinsloses Geld als Darlehen für Bauzwecke zur Verfügung zu stellen. Aus Zweckmäßigkeits­gründen wählte man für den Fonds die Rechtsform einer Stiftung. Sie wurde mit Urkunde vom 12. Oktober 1949 aus der Taufe ge­hoben und erhielt den Namen

Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter.

Die Regierung des Saarlandes versagte ihr nicht die erforder­liche Genehmigung; sie wurde mit Verfügung vom 14. Novem­ber 1949 erteilt. Gleichzeitig wurde dem Oberbergamt in Saar­brücken die Aufsicht über die Stiftung übertragen. In weiteren Vereinbarungen haben sich die Verwaltung der Saargruben zur kostenlosen Übernahme der Geschäftsführung und die Saarknapp­schaft in gleicher Weise zur Kassenführung verpflichtet.

Die rechtmäßige Verwaltung der Stiftung liegt jedoch in den Hän­den ihres Vorstandes, der sich aus je drei Vertretern der Saar­bergwerke, der Gewerkschaften und des Gesamtbetriebsrates und einem Vertreter der Saarknappschaft zusammensetzt. Der erste und zweite Vorsitzende des Vorstandes bilden den Geschäfts­führenden Vorstand, der die Stiftung gerichtlich und außergericht­ich vertritt.

Die Bewilligung von Darlehen aus den Mitteln der Stiftung ist aus­schließlich Sache des Gesamtvorstands. Es ist eine verantwortungs­volle Aufgabe. Die, Vorstandsmitglieder waren sich ihrer immer bewußt. Zu jeder Entscheidung gehört eine genaue Prüfung und sachliche Beurteilung der von der Geschäftsführung vorbearbei­teten Fälle.                                               .

Fast gleichzeitig mit dem Jubiläum des zehnjährigen Bestehens der Stiftung trat der Vorstand zu seiner 200. Sitzung zusammen. Der Erfolg seiner Arbeit spiegelt sich am besten in nachstehenden Zahlen:

Bewilligt wurden in den 200 Vorstandssitzungen rund 7100 Dar­lehen mit insgesamt 51 Millionen DM. Von diesen Darlehen dien­ten rund 41 Millionen DM zur Finanzierung von Wohnungsneu­bauten. Mithilfe von Krediten, die der Stiftung von der Regierung und von den Saarbergwerken zur Verfügung gestellt wurden, konnten mit den übrigen Mitteln auch Anträge auf Umbau-, Wiederaufbau- und Instandsetzungsarbeiten befriedigt werden. Auch für Hauserwerb durch Kauf oder Erbauseinandersetzung konnten Mittel abgezweigt werden.

Nebenher ist die von der Saarbergwerken selbst 1948 begonnene Baudarlehenaktion weitergeführt worden. Von dieser Seite wurden bis 1949 zusätzlich 4500 Baudarlehen mit einer Summe von rund 37 Millionen DM zu den gleichen Bedingungen an Belegschaftsmitglieder gegeben.

Die Probleme der Stiftung wurden natürlich immer in enger Verbindung mit der Verwaltung gelöst. Diese Zusammenarbeit war schon dadurch gewährleistet, dass die Antragsbearbeitung wie auch die Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes der Stiftung einerseits und der Baudarlehens Kommission der Saarbergwerke andererseits bei der Arbeitsdirektion, Abteilung für Wohnungsbau und Siedlungswesen, in einer Hand liegen. Es wurde von Anfang an darauf gesehen, alle Richtlinien, Bedingungen und grundsätzlichen Entscheidungen für beide Einrichtungen gleichmäßig zu handhaben. Die Beleihungsprogramme wurden für jedes Geschäftsjahr gemeinschaftlich aufgestellt.

11.600 Darlehen zum Betrage von insgesamt 88 Millionen DM

sind die stolze Bilanz des großen sozialen Werkes aus den 10 Jahren seines Bestehens.

Das Bild wäre nicht vollständig, wenn wir dabei nicht die Vergünstigung der kostenfreien Beratung und Betreuung aller Darlehensnehmer bei der Durchführung ihrer Bauvorhaben erwähnen würden, die ihnen von Seiten der Verwaltung zuteil wurde. Allein bei der fachlichen und rechnerischen Prüfung der Baurechnungen durch das eigens dafür eingesetzte technische Personal konnte für die Bauherren manche Mark herausgeholt werden. Verschiedene Typenpläne standen ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Viel weiter noch ging die bautechnische Betreuung für die Bauinteressengemeinschaften unserer Bergleute bei der Errichtung ihrer Siedlungen. Die leihweise Überlassung von Baumaschinen und -geräten brachte nicht zu unterschätzender Erleichterungen und Kostenersparnisse für diese Gruppe von Baufreudigen.

Bei einem Rückblick auf all diese Leistungen auf dem Gebiete des sozialen Wohnungsbaus im Saarbergbau dürfen wir vor allem eines nicht vergessen. Wohl war es die Wohnungsnot, die vor 10 Jahren zur Gründung der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter führte. Aber diese Not ließ damals auch das Zusammengehörigkeitsgefühl der saarländischen Bergleute lebendig werden, und nur aus diesem Geist heraus konnte eine solche Einrichtung, wie sie die Stiftung darstellt, geboren werden.. Im ganzen europäischen Bergbau sucht sie ihresgleichen.

Die STIFTUNG FUR WOHNUNGSDAU DER BERRGARBEITER und ihre Aufgaben

Anfänglich auf Grund des Bergbaustatuts, späterhin zufolge tarIf­vertraglIcher Vereinbarungen bewilligte die Verwaltung der Saarbergwerke jedem Ihrer Arbeiter, der verheiratet oder als Haushaltungsvorstand anerkannt ist, einen festgelegten Betrag an Wohnungsgeld. Bei Einführung dieser Entschädigung war be­stimmt worden, daß das gesamte Wohnungsgeld dem Stiftungs­fonds zufließen soll. Einer späteren Vereinbarung zufolge war es seit 1953 nur noch ein Teil des Wohnungsgeldes, das dem Fonds zugeführt wurde; den darüber hinausgehenden Betrag bekamen die Berechtigten sofort ausgezahlt. Nach dem letzten Tarifabkom­men, das seit dem 6. Juli 1959, dem Tage der wirtschaftlichen Ein­gliederung des. Saarlandes in die Deutsche Bundesrepublik, in Kraft ist, werden nur noch zehn vom Hundert des den Arbeitern zustehenden Wohnungsgeldes der Stiftung zur Verfügung gestellt. Das den Bergleuten auf diese Weise gutgeschriebene Wohnungs­geld wird von der Stiftung treuhänderisch verwaltet. Wie § 1 der Stiftungsurkunde besagt, sollen diese Mittel als "Grundlage zur Erfüllung der Aufgaben der Stiftung" dienen. Nach § 2 der Stif­tungsurkunde .hat die Stiftung die Aufgabe, die ihr so anver­trauten Gelder "für den Wohnungsbau der Betriebsarbeiter zu verwenden, und zwar derart, daß sie nach näherer Bestimmung der Geschäftsordnung Arbeitern der Saarbergwerke für Bau­zwecke Darlehen zinslos zur Verfügung stellt". Die Bestimmungen der Geschäftsordnung sagen u. a. hierzu, daß die Laufzeit der Darlehen im Regelfalle auf 15 Jahre zu bemessen sei.

Die Auszahlung der Wohnungsgeld-Guthaben an die Berechtigten ist satzungsgemäß an den Rückfluß der ausgegebenen Darlehen gebunden. Sie erfolgt abschnittsweise, und zwar sind es bei jeder Auszahlung die in einem Kalenderjahr gutgebrachten Wohnungs­gelder. Da die Rückzahlung der Darlehen schneller vor sich ging als ursprünglich vorgesehen, konnten bis Ende 1959 bereits die Guthaben aus den Jahren 1948 bis einschließlich 1953 ausgezahlt werden.

Ist ein Belegschaftsmitglied Darlehensnehmer der Stiftung oder der Saarbergwerke, so werden die auszuzahlenden Wohnungs­gelder jeweils seinem Darlehenskonto gutgebracht. Ausscheidende Belegschaftsmitglieder haben sofort Anspruch auf Auszahlung ihres gesamten, Wohnungsgeld-Guthabens, jedoch auch nur in­soweit, als es nicht gegen eine Darlehensschuld aufgerechnet werden kann.

Am 12. August 1957 wurde der französische Franken abgewertet. Ende 1958 erfolgte ein weiteres starkes Absinken des Franken. Der saarländische Sparer betrachtete diese Entwicklung mit Be­sorgnis. Er befürchtete Umstellungsverluste bei der damals kurz bevorstehenden wirtschaftlichen Eingliederung in die Bundes­republik. Für den Bergmann galten die Wohnungsgeld-Guthaben auch als Spargelder. Es war daher erfreulich, daß die Bundes­regierung im Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland vom 30. Juni 1959 diese Guthaben In die zu garantierenden Spar­anlagen einbezog. Auf Grund dieses Gesetzes entstand den Be­rechtigten ein Anspruch gegen den Bund auf Leistung in Höhe des Unterschiedsbetrages, der sich aus dem amtlichen Umrech­nungskurs von DM -,8507 und DM 1,- für 100 franz. Franken er­geben hat. Dieser Unterschiedsbetrag wurde sämtlichen berech­tigten Bergleuten im Dezember 1959 ausgezahlt. Die Gesamt­summe der ausgezahlten Beträge belief sich auf rund 3 Millionen D-Mark.

Die Darlehen werden im Rahmen der verfügbaren Mittel an die Arbeiterbelegschaftsmitglieder der Saarbergwerke gegeben, so­fern sie die in den Richtlinien festgelegten Darlehensbedingungen erfüllen. Diese Bedingungen besagen im wesentlichen, daß der Bauwillige Haushaltungsvorstand und Eigentümer eines lasten­freien Baugrundstücks sein muß. Ferner muß er über ein Eigen­kapital von mindestens einem Fünftel der Bausumme verfügen. Die Höchstgrenze des im Einzelfall von der Stiftung zu gewähren­den Darlehens ist zur Zelt auf 10000 DM festgesetzt. Die Dar­lehensgewährung ist an die Eintragung einer erstrangigen Grund­schuld am Grundeigentum des Darlehensnehmers gebunden.

Für die Höhe der monatlich zu leistenden Rückzahlungsraten ist die Lohneinstufung des Darlehensnehmers und eventuell sein Lebensalter mitbestimmend.

Die hier folgenden Zahlen zeigen die Entwicklung der Darlehens­gewährung vom Tage der Errichtung der Stiftung vor zehn Jahren bis zum 5. Juli 1959, dem Tage der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Deutsche Bundesrepublik. In dem ange­gebenen Zeitraum galt im Saarland der französische Franken als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Wertangaben erfolgen daher ebenfalls in dieser Währung. Bei Betrachtung der angegebenen Beträge ist zu berücksichtigen, daß der französische Franken, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, einmal um die Mitte des Jahres 1957 und dann wieder Ende 1958 eine nicht unbedeutende Abwertung erfahren hat.

Gewährte Darlehen bis 5. Juli 1959

Betrag in Millionen Franken

 

Jahr

Neubau

Umbau

Wiederaufbau

Zusatz-

darlehen

Gesamt

 

Anzahl

Betrag

Anzahl

Betrag

Anzahl

Betrag

Betrag

Anzahl

Betrag

1949

280

180,4

31

14,1

20

11,7

 

331

206,2

1950

663

477,0

63

38,4

28

16,4

1,3

754

533,1

1951

618

641,4

56

36,3

2

1,5

1,8

676

581,0

1952

690

692,2

77

67,7

6

5,5

1,5

773

766,9

1953

697

357,5

85

41,3

-

-

1,7

782

400,5

1954

419

377,2

57

49,1

-

-

2,3

476

428,6

1955

338

298,2

75

65,0

-

-

8,5

413

371,7

1956

378

341,9

60

55,2

-

-

11,0

438

408,1

1957

396

362,5

23

21,3

-

-

7,7

419

391,5

1958

422

388,3

14

11,3

-

-

3,3

436

402,9

1959

bis 5.7.

231

379,9

-

-

-

-

1,8

231

281,7

Gesamt

5132

4296,5

541

399,7

56

35,1

40,9

5729

4772,2

Im Jahre 1952 wurde der Aufgabenbereich der Stiftung erweitert. Auf Grund eines Gesetzes vom 2. Februar 1952 über die Anwen­dung des' Höchstlohnes für die verschiedenen Sparten der Sozial­versicherung mußten die Saarbergwerke an die Saarknappschaft einen Abgeltungsbetrag von 220 Millionen Franken zahlen. Gleich­zeitig wies die Regierung die Saarknappschaft an, den erwähn­ten Betrag auf unbestimmte Zeit der Stiftung als zinsloses Dar­lehen zur Verfügung zu stellen. Der Stiftung wurde dabei zur Auflage gemacht, diesen Kredit außerhalb des normalen Dar­lehensprogramms für folgende Zwecke zu verwenden:

  1. Darlehen für Belegschaftsmitglieder, die über 50 Jahre alt sind,
  2. zur Vorfinanzierung für Bauvorhaben von Bauinteressengemein­schaften,
  3. Darlehen für Umbauten zur Schaffung zumutbarer Wohnver­hältnisse,
  4. Darlehen zum Hauserwerb im Wege der Erbauseinandersetzung,
  5. Darlehen für Hauskauf.

Die Rückflüsse aus diesen Darlehen stehen immer wieder für die gleichen Zwecke bereit. Da das Interesse für Darlehen zum Haus­erwerb im Wege der Erbauseinandersetzung sehr groß war und die Mittel nicht ausreichten, um alle Anträge zu befriedigen, stellten die Saarbergwerke im April 1955 der Stiftung eigens für diese Aktion einen Kredit, von 70 Millionen Franken zur Verfügung.

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die bis zum 5.7.1959 verausgabten Sonderdarlehen.

Von den   so verausgabten 510 Millionen Franken entfallen auf:

 

Betrag in Millionen Franken

Darlehen für Belegschaftsmitglieder, die über 50 Jahre alt sind

29,1

Vorfinanzierung für Bauvorhaben von Bauinteressengemeinschaft an

68,9

Darlehen für Umbauten zur Schaffung zumutbarer Wohnverhältnisse

42,3

Parallelen zum Hauserwerb im Wege der Erbauseinandersetzung

300,1

Darlehen für Hauskauf

69,6

 

510,0

Am 10. Dezember 1954 schloß die Regierung des Saarlandes mit der Stiftung einen Vertrag ab, der die Gewährung eines zu 1 Pro­zent p. a. verzinslichen Darlehens in Höhe von 250 Millionen Franken zum Gegenstand hatte. Dieser Kredit, der aus Mitteln des Europa-Wiederaufbauprogramms stammt, ist ausdrücklich zur Finanzierung von Wohnungsbauten für Saarbergleute bestimmt. Da die Saarbergwerke die Zinsleistungen für diesen Kredit über­nommen haben, konnten auch diese Gelder als zinslose Darlehen weitergegeben werden.. In erster Linie wurden hiermit Global­darlehen an Bauinteressengemeinschaften für die Vorfinanzierung ihrer Siedlungsbauten gewährt.

Ausfall. und Härtefonds

Es war immer damit zu rechnen, daß bei den Darlehensrückzahlungen Ausfälle eintreten würden, Daher wurde gleich bei der Gründung der Stiftung ein "Ausfall- und Härtefonds" geschaffen. Dieser Fonds ist besonders dazu bestimmt, dem unverschuldet In Zahlungsschwierigkeiten geratenen Darlehensnehmer die Erfüllung seiner Rückzahlungsverpflichtungen zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen. Die Erhaltung seines Eigenheimes soll auf alle Fälle gesichert sein. Andererseits soll der Fonds die Gewähr da­für bieten, daß die Auszahlung des Wohnungsgeldes an die Be­rechtigten, die an die Rückflüsse aus den gewährten Darlehen gebunden ist, termingerecht erfolgen kann.

Der Fonds wird aus einem einmaligen Beitrag der Darlehensneh­mer gebildet. Ursprünglich war der Beitrag auf 1 Prozent p. a. der jährlich verbleibenden Schuldsumme festgesetzt. Da der Fonds bisher nicht übermäßig in Anspruch genommen zu werden brauchte, konnte später, d. h. für alle Schuldbeträge ab 1. Januar 1959, der Beitrag auf die Hälfte ermäßigt werden.

Die Beiträge werden bei der Darlehensgewährung nach der vor­aussichtlichen Tilgungszeit errechnet. Sie sind nicht sofort zahlbar, sondern werden der Darlehensumme zugeschlagen. Am Ende der Rückzahlung werden die Beiträge nach der wirklich in Anspruch genommenen Tilgungszeit überprüft und endgültig festgestellt.

Der Betreuungsvertrag

Ein nicht zu unterschätzender Vorteil bietet sich den Darlehens­nehmern in der unentgeltlichen Betreuung und Beratung. Zufolge eines Betreuungsvertrages, der mit jedem bauenden Darlehens­nehmer abgeschlossen wird, übernimmt die mit der Geschäfts­führung der Stiftung beauftragte Abteilung für Wohnungsbau und Siedlungswesen der Saarbergwerke AG kostenlos folgende Leistungen:

  1. Sie berät den Bauherrn bei der Bauplanung, bei Einholung und Prüfen der Angebote wie auch bei Vergebung der Arbeiten und Lieferungen.
  2. Sie kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten an Hand der Angebote und Voranschläge und berät den Bauherrn bei eventuell sich ergebenden technischen, wirtschaftlichen und Ver­waltungsfragen.
  3. Während der Durchführung des Bauvorhabens wickelt sie im Rahmen des bewilligten Baudarlehens für den Bauherrn den      Rechnungs- und Zahlungsverkehr ab.

Zu den kostensparenden Hilfeleistungen gehört es ferner, daß Bau-Typenpläne unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

RestfinanzIerung aus Mitteln der öffentlichen  Hand

Im Juni 1952 hat die Regierung des Saarlandes erstmalig und in den weiteren Jahren laufend Mittel für die Gewährung von Darlehen zur Spitzenfinanzierung von Baukosten im privaten Wohnungsbau bereitgestellt. Die Beschaffung von Restfinanzie­rungsdarlehen aus Regierungemitteln wurde zur weiteren Aufgabe der Stiftung; den bauwilligen Bergleuten mußte auch hier zur Seite gestanden werden.

Schon bei der Bearbeitung der Darlehensanträge, d. h. bei Auf­stellung der Finanzierungspläne wird dar Bedarf für die Spitzen­finanzierung festgestellt. Nach Bewilligung der eigenen Darlehen werden von der Geschäftsführung dar Stiftung auch die Anträge auf Restfinanzierungsdarlehen für die BauwIllIgen ausgefertigt und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Weiter wurde mit der Regierung vereinbart, daß die Überwachung der Durchführung der Bauvorhaben und die Erledigung des gesamten Rechnungs­verkehrs allein der Geschäftsführung obliegt.

Die Regierung des Saarlandes brachte in all diesen Jahren der Arbeit der Stiftung großes Verständnis entgegen und gewährte manche Erleichterung in der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Spitzenfinanzierung. Die ersprießliche Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt der Regierung kam den Darlehensnehmern sehr zunutze.

Der Erfolg spiegelt sich in den folgenden Zahlen wider.

Im Anschluß an Darlehen der Stiftung wurden von der Regierung des Saarlandes für die Restfinanzierung unter günstigen Zins- und Tilgungsbedingungen bewilligt:

 

aus Darlehens-

programm

 Anzahl

Betrag in

Mio. Franken

1952

144

48,5

1953

678

509,5

1954

347

203,0

1955

264

201,2

'1956

345

342,8

1957

354

477,1

1958

379

729,8

 

 2511

2511,9

Saar-Grenzgänger

Vor der Eingliederung des Saarlandes In die Bundesrepublik war für die auf den Saargruben beschäftigten, in den angrenzenden Bezirken von Rheinland-Pfalz wohnenden Bergleute, die soge­nannten Saargrenzgänger, eine Sonderregelung erforderlich. Sie sollten bei der Wohnungsbauförderung nicht zurückstehen. Zur Durchführung dieser Baumaßnahmen wurde daher Im Mal 1951 mit der HEIMSTÄTTE GMBH in Neustadt a. d. Weinstraße eine Verein­barung getroffen. Mit diesem Abkommen verpflichtete sich die Stiftung, den baufreudigen Grenzgängern Baudarlehen nur durch Vermittlung der Heimstätte zu gewähren. Die Heimstätte ihrerseits übernahm die Verpflichtung, die Voraussetzungen für diese Dar­lehen zu prüfen und erforderlichenfalls zusätzlich Landesdarlehen zu beschaffen.

Der Heimstätte waren alle in der Bundesrepublik und besonders im Lande Rheinland-Pfalz geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Wohnungsbauförderung geläufig. Sie verfügte über große Erfahrung im Wohnungsbau wie auch in der Finanzierung von Bau­vorhaben. Es war somit von vornherein die Gewähr gegeben, dass sich diese Verbindung für die Stiftung und .damit auch für die Grenzgänger vorteilhaft auswirken würde. Die Beziehungen zur Heimstätte waren denn auch die denkbar besten. In den Jahren 1951 bis 1959 konnten über die Heimstätte 330 Bauvorhaben abge­wickelt werden. So entstanden auch in den Grenzgebieten von Rheinland-Pfalz viele schmucke Bergmannshäuser. Sie geben ein beredtes Zeugnis von den gemeinschaftlichen Bemühungen von Heimstätte und Stiftung um den sozialen Wohnungsbau.

Der Vorstand der Stiftung

Gemäß § 4 der Stiftungsurkunde wird der Gesamtvorstand aus drei Vertretern der Saarbergwerken, drei Vertretern der Gewerk­

schaften, drei Vertretern des Gesamtbetriebsrats der Saarberg­werke und einem Vertreter der Saarknappschaft gebildet.

Der Gesamtvorstand wählt aus seiner Mitte mit Stimmenmehrheit den 1. und den 2. Vorsitzenden.

Geschäftsführer' und Kassenführer gehören dem Vorstand als be­ratende Mitglieder an.

Der Geschäftsführende Vorstand, der die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt, besteht aus dem 1. und dem 2. Vor­sitzenden.

Zum Zeitpunkt des zehnjährigen Bestehens der Stiftung setzte sichder Vorstand wie folgt zusammen:  '

Geschäftsführender Vorstand:

1. Vorsitzender: Anton HehI, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Saarbergwerke AG

2. Vorsitzender: Josef DitzIer, Vorsitzender der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute

Gesamtvorstand:

Arbeitsdirektor Dietrich, Vorstandsmitglied der Saarbergwerke AG

Direktor GerIach, Abteilungsdirektor der Saarbergwerke AG

Karl Heinz Ganster, stellv. Abteilungsleiter der Saarbergwerke AG

Alfons Peife r, Gesamtbetriebsrat der Saarbergwerke AG

Jakob Speicher, Gesamtbetriebsrat der Saarbergwerke AG

Alois Lauter, Industriegewerkschaft Bergbau

Paul Siebert, Industriegewerkschaft Bergbau

Direktor Dr. Daub, Saarknappschaft

Geschäftsführer:

Helmut Lissmann, Abteilungsleiter der Saarbergwerke AG

Stellvertreter: Heinrich HetzIer

Kassenführer:

Peter Weiskircher, Knappschafts-Amtmann

Stellvertreter: Werner Kessier, Knappschafts:Oberinspektor

 

Schlußwort

Die der Stiftung zur Verfügung stehenden Mittel werden künftighin durch den neuen, seit dem Tage der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik gültigen Arbeitertarif ge­ringer sein als in den Vorjahren.

Die Unternehmensleitung der Saarbergwerke AG hat, was das laufende Programm 1960 angeht, diesem Umstand bereits Rech­nung getragen, indem sie den Anteil des Unternehmens an den jährlichen Beleihungsprogrammen Saarberg und Stiftung ent­sprechend erhöht hat.

Diese Einstellung des Unternehmens gibt uns zu der Hoffnung Anlaß, daß auch in den folgenden Jahren dem Eigenheimbau der Belegschaft zumindest die gleiche Beachtung geschenkt wird wie bisher. .

Dem Unternehmen allein wird es jedoch nicht möglich sein, die gesamten erforderlichen Mittel bereitzustellen. Bereits eingangs wurde der Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß auch die öffent­liche Hand es nicht an ihrer wirksamen Unterstützung fehlen lassen möge. Die Bereitschaft des Saarbergmanns, in den entscheiden­den Jahren der Wohnungskrise sich selbst und damit auch der Allgemeinheit durch zeitweiligen Verzicht auf sein Wohnungsgeld zu helfen, berechtigt zu der Erwartung, daß das von der Stiftung begonnene und über ein Jahrzehnt lang getragene Werk aner­kannt und fortgeführt wird.

Dem Saarbergmann kann aber versichert werden, daß sein im Geiste der Solidarität gebrachtes Opfer ein lohnendes war. Die Existenz der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter hat nicht nur zu einer Darlehensgewährung aus den aufgebrachten Mitteln geführt, sondern auch indirekt fremde Mittel zum Fließen gebracht, die andernfalls wohl schwerlich in diesem Umfange zur Verfügung' gestanden hätten.

 

Glück auf!

 

Herausgegeben von der Stiftung für Wohnungsbau der Berg­arbeiter zu Saarbrücken, 1960.

Bearbeitet von der Geschäftsführung der Stiftung für Wohnungs­bau der Bergarbeiter, Saarbrücken, Trierer Straße 1.

 

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