Das Bestreben der Saarbergleute war es seit eh und je, zu einem Eigenheim zu kommen. Vor dem ersten Weltkrieg hatte die Bergverwaltung von sich aus, um dieses Bestreben zu fördern, zinsgünstige Darlehen gewährt. Zwischen dem ersten und zweiten Weltkrieg war es die Saarknappschaft, die solche zinsgünstigen Darlehen zur Verfügung stellte.
Der zweite Weltkrieg hatte erhebliche Zerstörungen mit sich gebracht. Nach seinem Abschluß mußte darum der Gedanke, den Eigenheimbau des Saarbergmanns zu fördern, wieder ein lebhaftes Echo finden. Die Einführung des Bergbaustatuts brachte zum erstenmal die Gewährung eines Wohnungsgeldes für die Saarbergleute.
Die Leitung der Saarbergwerke kam jedoch mit den Arbeitnehmervertretern überein, das den verheirateten Saarbergleuten zustehende Wohnungsgeld in eine im Jahre 1949 gegründete rechtsfähige Stiftung fließen zu lassen, die den Namen STIFTUNG FüR WOHNUNGSBAU DER BERGARBEITER trägt. Daß dies möglich war, ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, daß ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl stets eine saarländische Bergmannstugend war. Aus den Mitteln der Stiftung wurde den Bergleuten, die gewisse Vorbedingungen erfüllten, ein zinsloses Darlehen zum Eigenheimbau und späterhin auch zum Eigenheimerwerb gewährt. Das Unternehmen hat dann, da die Mittel der Stiftung zur Befriedigung aller durchführbaren Anträge nicht ausreichten, aus eigenen Mitteln Darlehen unter den gleichen Bedingungen gewährt. In der vorliegenden Broschüre soll der Öffentlichkeit einiges über die segensreiChe Tätigkeit der Stiftung gesagt werden.
Die Einführung bundesdeutschen Rechts auf dem Gebiet der Wohnungsbauförderung und die dadurch bedingte Änderung in der Finanzierung von Eigenheimen durch die öffentliche Hand können dazu führen, daß die STIFTUNG FüR WOHNUNGSBAU DER BERGARBEITER und mit ihr das gesamte Wohnungsbauwesen der Saarbergwerke eine Umformung erfahren. Durch einen zeitweiligen Verzicht auf das ihm zustehende Wohnun'gsgeld hat der Saarbergmann einen vorbildlichen Willen zur Selbsthilfe unter Beweis gesteilt. Der Geschäftsführende Vorstand der STIFTUNG FÜR WOHNUNGSBAU DER BERGARBEITER glaubt sich daher im Interesse der von ihm betreuten Belegschaftsmitglieder zu der Hoffnung berechtigt, daß die öffentliche Hand und das Unternehmen zumindest in gleichem Umfange wie in den vergangenen zehn Jahren auch in Zukunft dafür Sorge tragen werden, dem Saarbergmann den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen. Es darf dabei nicht übersehen werden, daß die Mittel aus der sogenannten Kohlenabgabe dem Saarbergmann bisher in keiner Weise zugute gekommen sind.
A n t o n H e h l, 1. Vorsitzender
J o s e f D i t z l e r, 2. Vorsitzender
Die Wohnungsbauförderung reicht in der Geschichte des Saarbergbaus weit zurück. Bereits aus dem Jahre 1841 liegen Aufzeichnungen hierüber vor. Damals hatte sich ein Mangel an Bergarbeitern stark fühlbar gemacht. Man erkannte, daß diesem Mangel nur durch Schaffung von Wohnsiedlungen an den verschiedenen Brennpunkten des Saarkohlenreviers begegnet werden. konnte. Mit diesem Ziel entwickelte die Verwaltung der damaligen Saarbrücker Königlichen Steinkohlengruben das sogenannte "Saarbrücker Prämien- und Darlehensverfahren". Baufreudige Bergleute, die bestimmte Voraussetzungen erfüllten, erhielten aus der Saarbrücker Knappschaftskasse ein mit 4 Prozent verzinsliches langfristiges Darlehen. Außerdem gewährte ihnen der Staat eine "Bauprämie", also einen Zuschuß zu den Baukosten. Natürlich war die Verwaltung immer darauf bedacht, daß die Bauvorhaben möglichst in Grubennähe gelegen waren. Auch mußten sich die von dieser Maßnahme begünstigten Bergleute verpflichten, das Haus selbst zu bewohnen und etwa nicht von ihrer Familie benutzte Räume .nur an aktive Bergleute zu vermieten. Eine weitere Unterstützung wurde den Bauherren in Form von Beratung und Betreuung bei der Bauausführung zuteil. Die kgl. Bauwerkmeister der Gruben, die mit dieser Aufgabe betraut waren, entwickelten Bau-Typenpläne, die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden.
Die Verwaltung erkannte damals schon sehr wohl den Wert der Bodenständigkeit der Arbeiterschaft. Die erstrebte Festigung der Bodenständigkeit konnte aber nur erreicht werden, indem man den Bergmannsfamilien die Schaffung eines Heims, eventuell mit einem kleinen Nutzgarten, ermöglichte. Deswegen stand bei der Wohnungspolitik von Anfang an das Einfamilienhaus im Vordergrund.
Das 1842 eingeleitete Verfahren bewährte sich; bis 1853 waren bereits 569 Häuser erbaut worden. Die ständig anwachsende Arbeiterzahl einerseits und eine ungünstige Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bergleute andererseits veranlaßte die Bergverwaltung 1865 zu einer grundsätzlichen Änderung der Förderungsmaßnahmen. Neben den verzinslichen Darlehen aus Mitteln der Knappschaft wurden in der Folgezeit unverzinsliche Vorschüsse aus der Staatskasse gewährt, die mit 12 1/2 Prozent jährlicher Tilgung zurückzuzahlen waren. Später fielen die Darlehen der Knappschaft ganz aus, so daß neben der Bauprämie nur noch die unverzinslichen Darlehen aus der Staatskasse blieben. Eine weitere Änderung brachte das am 13. August 1895 erlassene Gesetz betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse der in staatlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter und gering besoldeten Beamten, das so genannte "kleinen Wohnungsgesetz". Diesem Gesetz zufolge konnten nunmehr an Belegschaftsmitglieder der Gruben zu 3 1/2 Prozent verzinsliche Darlehen aus Staatsmitteln gegeben werden. Die Finanzierungsbedingungen waren zwar fortan weniger günstig als bei dem bisher geübten Prämien- und Darlehens Verfahren. Der Eigenheimbau erfuhr trotzdem eine wesentliche Steigerung. Alleine aufgrund der Kleinwohnungsgesetze waren bis zum Jahre 1910 mehr als 600 Wohnungen gebaut worden. Die bis zu diesem Zeitpunkt infolge der Förderungsmaßnahmen insgesamt erbauten Bergmannshäuser werden auf rund 8000 geschätzt.
Der Erste Weltkrieg brachte zwangsläufig eine Stockungen im Wohnungsbau. Die französische Verwaltung der Saargruben schlug nach dem Kriege in der Wohnungspolitik andere Wege ein. Sie gab dem Bau von Werkswohnungen den Vorzug.
In den Jahren 1922 bis 1932 war es nur die Saarknappschaft, die den baulustigen Bergleuten eine Finanzierungshilfe mittels Hypothekendarlehen gewährte. Der Nachweis erhebliche Eigenmittel und verhältnismäßig hohe Rückzahlungsverpflichtungen erschwerten die Darlehensnahme und ließen oft den Bauwillen schwinden. Dennoch waren es bis 1932 – die Saarknappschaft musste damals die Darlehensgewährung wegen Kreditmangels einstellen - rund 3600 Bergleute, die in den Genuss eines solchen Darlehens gelangten.
Nach der Rückgliederung des Saargebietes an das Deutsche Reich im Jahre 1935 beschloss die Saargruben AG, der damalige Rechtsträger der Saarbergwerke, im Rahmen eines großzügig angelegten Bauprogramms zwecks Förderung des Eigenheimbau das alte Darlehensverfahren wieder aufzunehmen. Der 1939 ausgebrochene Krieg setzte der Durchführung des Programms wieder jäh ein Ende. Immerhin konnte durch diese Maßnahme in den wenigen Jahren wieder über 1200 Bergleuten zu einem Eigenheim geholfen werden.
Das Ergebnis der Wohn - und Siedlungspolitik im Saarbergbau von Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Kriegsausbruch 1939 war damit auf etwa 20.000 Bergmann Eigenheime gestiegen.
Die Zerstörungen im letzten Kriege verringerten den Bestand von etwa 230000 Wohnungen an der Saar um rund 35000. Viele Bergleute hatten ihr Heim verloren. Sie mußten mit ihren Familien mit bescheidenen, oft nur notdürftigen Unterkünften vorliebnehmen. Bis Mitte des Jahres 1948 war noch kaum an Instandsetzung oder Wiederaufbau von Wohnungen zu denken. Erst nach der am 20. Juni 1948 erfolgten Währungsreform waren wieder Baumaterialien im freien Handel erhältlich. Damit war die erste Vorbedingung gegeben, Bauarbeiten in Angriff zu nehmen.
Der Verwaltung der Saargruben, die damals in französischen Händen lag, wurden aus den Reihen der Belegschaft und ihrer Vertreter immer wieder die Wohnungssorgen und -nöte der Bergleute zugetragen. Sie konnte sich letztlich der Notwendigkeit eingreifender Maßnahmen nicht verschließen. Der Bergmann sollte und mußte wieder eine menschenwürdige Wohnung haben, in der er nach verfahrener Schicht von seiner schweren unter Tage geleisteten Arbeit Erholung finden konnte. Die Verwaltung erwirkte schließlich im Herbst 1948 bei der Regierung in Paris für die ersten Maßnahmen auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus einen Kredit von 200 Millionen Franken. Im Frühjahr 1949 wurden weitere 150 Millionen Franken für den gleichen Zweck bewilligt.
Es ist einleuchtend, daß bei der damaligen katastrophalen Lage nicht schlagartig alle Wohnungsnöte behoben werden konnten. Umfangreiche Ermittlungen waren erforderlich, um zunächst einmal feststellen zu können, wo eine Hilfe am dringendsten notwendig und bei der gleichzeitig der größte Erfolg zu erzielen war. Viele Wohnhäuser waren durch die Kriegseinwirkungen nur teil beschädigt. Mit verhältnismäßig geringen Mitteln konnten durch ihre Instandsetzung wieder, Räume gewonnen oder wohnbar gemacht werden. Hier war also der Hebel zuerst anzusetzen. Andererseits ergab sich bei den Erhebungen auch, daß doch schon eine ganze Reihe von Bergleuten aus eigener Kraft und mit Unterstützung von Familienangehörigen, Freunden oder Arbeitskameraden ans Werk gegangen war. Hier und da wuchs schon ein KeIlergeschoß aus dem Boden, vereinzelt stand schon der Rohbau. Teilweise hatten sich die Bauherren mit ihren Familien im halbfertigen Neubau eine behelfsmäßige Unterkunft geschaffen. Es fehlte eben an Mitteln zum Weiterbauen. Da war finanzielle Hilfe ebenfalls vordringlich geboten.
Die Bearbeitung der eingegangenen Anträge auf Gewährung von Baudarlehen und die verwaltungsmäßig damit verbundenen weiteren Aufgaben wurden bei der eigens für dieses Arbeitsgebiet von der Verwaltung der Saarbergwerke eingerichteten Baudarlehensabteilung Zug um Zug abgewickelt, und bereits im Dezember 1948 konnten die ersten Darlehen notariell beurkundet werden.
Zur gleichen Zeit verhandelten die Gewerkschaften mit der Verwaltung über die Gewährung eines Wohnungsgeldes für den verheirateten beziehungsweise als Haushaltungsvorstand anerkannten Bergmann. Die Gewerkschaften stützten sich dabei auf die Bestimmungen des Bergmanns-Statuts für die Arbeiter bei den benachbarten Lothringischen Gruben. Die Verhandlungen gingen lange hin und her, führten aber schließlich doch zu dem gewünschten Erfolg. Das Wohnungsgeld wurde rückwirkend ab 1. April 1948 gewährt. Verwaltung und Gewerkschaften kamen jedoch dahin überein, daß es nicht sofort an die Berechtigten ausgezahlt werden, sondern zunächst einem Fonds zufließen sollte, der es ermöglichte, unseren Bergleuten weiteres zinsloses Geld als Darlehen für Bauzwecke zur Verfügung zu stellen. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wählte man für den Fonds die Rechtsform einer Stiftung. Sie wurde mit Urkunde vom 12. Oktober 1949 aus der Taufe gehoben und erhielt den Namen
Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter.
Die Regierung des Saarlandes versagte ihr nicht die erforderliche Genehmigung; sie wurde mit Verfügung vom 14. November 1949 erteilt. Gleichzeitig wurde dem Oberbergamt in Saarbrücken die Aufsicht über die Stiftung übertragen. In weiteren Vereinbarungen haben sich die Verwaltung der Saargruben zur kostenlosen Übernahme der Geschäftsführung und die Saarknappschaft in gleicher Weise zur Kassenführung verpflichtet.
Die rechtmäßige Verwaltung der Stiftung liegt jedoch in den Händen ihres Vorstandes, der sich aus je drei Vertretern der Saarbergwerke, der Gewerkschaften und des Gesamtbetriebsrates und einem Vertreter der Saarknappschaft zusammensetzt. Der erste und zweite Vorsitzende des Vorstandes bilden den Geschäftsführenden Vorstand, der die Stiftung gerichtlich und außergerichtich vertritt.
Die Bewilligung von Darlehen aus den Mitteln der Stiftung ist ausschließlich Sache des Gesamtvorstands. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die, Vorstandsmitglieder waren sich ihrer immer bewußt. Zu jeder Entscheidung gehört eine genaue Prüfung und sachliche Beurteilung der von der Geschäftsführung vorbearbeiteten Fälle. .
Fast gleichzeitig mit dem Jubiläum des zehnjährigen Bestehens der Stiftung trat der Vorstand zu seiner 200. Sitzung zusammen. Der Erfolg seiner Arbeit spiegelt sich am besten in nachstehenden Zahlen:
Bewilligt wurden in den 200 Vorstandssitzungen rund 7100 Darlehen mit insgesamt 51 Millionen DM. Von diesen Darlehen dienten rund 41 Millionen DM zur Finanzierung von Wohnungsneubauten. Mithilfe von Krediten, die der Stiftung von der Regierung und von den Saarbergwerken zur Verfügung gestellt wurden, konnten mit den übrigen Mitteln auch Anträge auf Umbau-, Wiederaufbau- und Instandsetzungsarbeiten befriedigt werden. Auch für Hauserwerb durch Kauf oder Erbauseinandersetzung konnten Mittel abgezweigt werden.
Nebenher ist die von der Saarbergwerken selbst 1948 begonnene Baudarlehenaktion weitergeführt worden. Von dieser Seite wurden bis 1949 zusätzlich 4500 Baudarlehen mit einer Summe von rund 37 Millionen DM zu den gleichen Bedingungen an Belegschaftsmitglieder gegeben.
Die Probleme der Stiftung wurden natürlich immer in enger Verbindung mit der Verwaltung gelöst. Diese Zusammenarbeit war schon dadurch gewährleistet, dass die Antragsbearbeitung wie auch die Durchführung der Beschlüsse des Vorstandes der Stiftung einerseits und der Baudarlehens Kommission der Saarbergwerke andererseits bei der Arbeitsdirektion, Abteilung für Wohnungsbau und Siedlungswesen, in einer Hand liegen. Es wurde von Anfang an darauf gesehen, alle Richtlinien, Bedingungen und grundsätzlichen Entscheidungen für beide Einrichtungen gleichmäßig zu handhaben. Die Beleihungsprogramme wurden für jedes Geschäftsjahr gemeinschaftlich aufgestellt.
11.600 Darlehen zum Betrage von insgesamt 88 Millionen DM
sind die stolze Bilanz des großen sozialen Werkes aus den 10 Jahren seines Bestehens.
Das Bild wäre nicht vollständig, wenn wir dabei nicht die Vergünstigung der kostenfreien Beratung und Betreuung aller Darlehensnehmer bei der Durchführung ihrer Bauvorhaben erwähnen würden, die ihnen von Seiten der Verwaltung zuteil wurde. Allein bei der fachlichen und rechnerischen Prüfung der Baurechnungen durch das eigens dafür eingesetzte technische Personal konnte für die Bauherren manche Mark herausgeholt werden. Verschiedene Typenpläne standen ebenfalls kostenlos zur Verfügung. Viel weiter noch ging die bautechnische Betreuung für die Bauinteressengemeinschaften unserer Bergleute bei der Errichtung ihrer Siedlungen. Die leihweise Überlassung von Baumaschinen und -geräten brachte nicht zu unterschätzender Erleichterungen und Kostenersparnisse für diese Gruppe von Baufreudigen.
Bei einem Rückblick auf all diese Leistungen auf dem Gebiete des sozialen Wohnungsbaus im Saarbergbau dürfen wir vor allem eines nicht vergessen. Wohl war es die Wohnungsnot, die vor 10 Jahren zur Gründung der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter führte. Aber diese Not ließ damals auch das Zusammengehörigkeitsgefühl der saarländischen Bergleute lebendig werden, und nur aus diesem Geist heraus konnte eine solche Einrichtung, wie sie die Stiftung darstellt, geboren werden.. Im ganzen europäischen Bergbau sucht sie ihresgleichen.
Die STIFTUNG FUR WOHNUNGSDAU DER BERRGARBEITER und ihre Aufgaben
Anfänglich auf Grund des Bergbaustatuts, späterhin zufolge tarIfvertraglIcher Vereinbarungen bewilligte die Verwaltung der Saarbergwerke jedem Ihrer Arbeiter, der verheiratet oder als Haushaltungsvorstand anerkannt ist, einen festgelegten Betrag an Wohnungsgeld. Bei Einführung dieser Entschädigung war bestimmt worden, daß das gesamte Wohnungsgeld dem Stiftungsfonds zufließen soll. Einer späteren Vereinbarung zufolge war es seit 1953 nur noch ein Teil des Wohnungsgeldes, das dem Fonds zugeführt wurde; den darüber hinausgehenden Betrag bekamen die Berechtigten sofort ausgezahlt. Nach dem letzten Tarifabkommen, das seit dem 6. Juli 1959, dem Tage der wirtschaftlichen Eingliederung des. Saarlandes in die Deutsche Bundesrepublik, in Kraft ist, werden nur noch zehn vom Hundert des den Arbeitern zustehenden Wohnungsgeldes der Stiftung zur Verfügung gestellt. Das den Bergleuten auf diese Weise gutgeschriebene Wohnungsgeld wird von der Stiftung treuhänderisch verwaltet. Wie § 1 der Stiftungsurkunde besagt, sollen diese Mittel als "Grundlage zur Erfüllung der Aufgaben der Stiftung" dienen. Nach § 2 der Stiftungsurkunde .hat die Stiftung die Aufgabe, die ihr so anvertrauten Gelder "für den Wohnungsbau der Betriebsarbeiter zu verwenden, und zwar derart, daß sie nach näherer Bestimmung der Geschäftsordnung Arbeitern der Saarbergwerke für Bauzwecke Darlehen zinslos zur Verfügung stellt". Die Bestimmungen der Geschäftsordnung sagen u. a. hierzu, daß die Laufzeit der Darlehen im Regelfalle auf 15 Jahre zu bemessen sei.
Die Auszahlung der Wohnungsgeld-Guthaben an die Berechtigten ist satzungsgemäß an den Rückfluß der ausgegebenen Darlehen gebunden. Sie erfolgt abschnittsweise, und zwar sind es bei jeder Auszahlung die in einem Kalenderjahr gutgebrachten Wohnungsgelder. Da die Rückzahlung der Darlehen schneller vor sich ging als ursprünglich vorgesehen, konnten bis Ende 1959 bereits die Guthaben aus den Jahren 1948 bis einschließlich 1953 ausgezahlt werden.
Ist ein Belegschaftsmitglied Darlehensnehmer der Stiftung oder der Saarbergwerke, so werden die auszuzahlenden Wohnungsgelder jeweils seinem Darlehenskonto gutgebracht. Ausscheidende Belegschaftsmitglieder haben sofort Anspruch auf Auszahlung ihres gesamten, Wohnungsgeld-Guthabens, jedoch auch nur insoweit, als es nicht gegen eine Darlehensschuld aufgerechnet werden kann.
Am 12. August 1957 wurde der französische Franken abgewertet. Ende 1958 erfolgte ein weiteres starkes Absinken des Franken. Der saarländische Sparer betrachtete diese Entwicklung mit Besorgnis. Er befürchtete Umstellungsverluste bei der damals kurz bevorstehenden wirtschaftlichen Eingliederung in die Bundesrepublik. Für den Bergmann galten die Wohnungsgeld-Guthaben auch als Spargelder. Es war daher erfreulich, daß die Bundesregierung im Gesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland vom 30. Juni 1959 diese Guthaben In die zu garantierenden Sparanlagen einbezog. Auf Grund dieses Gesetzes entstand den Berechtigten ein Anspruch gegen den Bund auf Leistung in Höhe des Unterschiedsbetrages, der sich aus dem amtlichen Umrechnungskurs von DM -,8507 und DM 1,- für 100 franz. Franken ergeben hat. Dieser Unterschiedsbetrag wurde sämtlichen berechtigten Bergleuten im Dezember 1959 ausgezahlt. Die Gesamtsumme der ausgezahlten Beträge belief sich auf rund 3 Millionen D-Mark.
Die Darlehen werden im Rahmen der verfügbaren Mittel an die Arbeiterbelegschaftsmitglieder der Saarbergwerke gegeben, sofern sie die in den Richtlinien festgelegten Darlehensbedingungen erfüllen. Diese Bedingungen besagen im wesentlichen, daß der Bauwillige Haushaltungsvorstand und Eigentümer eines lastenfreien Baugrundstücks sein muß. Ferner muß er über ein Eigenkapital von mindestens einem Fünftel der Bausumme verfügen. Die Höchstgrenze des im Einzelfall von der Stiftung zu gewährenden Darlehens ist zur Zelt auf 10000 DM festgesetzt. Die Darlehensgewährung ist an die Eintragung einer erstrangigen Grundschuld am Grundeigentum des Darlehensnehmers gebunden.
Für die Höhe der monatlich zu leistenden Rückzahlungsraten ist die Lohneinstufung des Darlehensnehmers und eventuell sein Lebensalter mitbestimmend.
Die hier folgenden Zahlen zeigen die Entwicklung der Darlehensgewährung vom Tage der Errichtung der Stiftung vor zehn Jahren bis zum 5. Juli 1959, dem Tage der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Deutsche Bundesrepublik. In dem angegebenen Zeitraum galt im Saarland der französische Franken als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Wertangaben erfolgen daher ebenfalls in dieser Währung. Bei Betrachtung der angegebenen Beträge ist zu berücksichtigen, daß der französische Franken, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, einmal um die Mitte des Jahres 1957 und dann wieder Ende 1958 eine nicht unbedeutende Abwertung erfahren hat.
Gewährte Darlehen bis 5. Juli 1959
Betrag in Millionen Franken
Jahr
|
Neubau
|
Umbau
|
Wiederaufbau
|
Zusatz-
darlehen
|
Gesamt
|
|
Anzahl
|
Betrag
|
Anzahl
|
Betrag
|
Anzahl
|
Betrag
|
Betrag
|
Anzahl
|
Betrag
|
1949
|
280
|
180,4
|
31
|
14,1
|
20
|
11,7
|
|
331
|
206,2
|
1950
|
663
|
477,0
|
63
|
38,4
|
28
|
16,4
|
1,3
|
754
|
533,1
|
1951
|
618
|
641,4
|
56
|
36,3
|
2
|
1,5
|
1,8
|
676
|
581,0
|
1952
|
690
|
692,2
|
77
|
67,7
|
6
|
5,5
|
1,5
|
773
|
766,9
|
1953
|
697
|
357,5
|
85
|
41,3
|
-
|
-
|
1,7
|
782
|
400,5
|
1954
|
419
|
377,2
|
57
|
49,1
|
-
|
-
|
2,3
|
476
|
428,6
|
1955
|
338
|
298,2
|
75
|
65,0
|
-
|
-
|
8,5
|
413
|
371,7
|
1956
|
378
|
341,9
|
60
|
55,2
|
-
|
-
|
11,0
|
438
|
408,1
|
1957
|
396
|
362,5
|
23
|
21,3
|
-
|
-
|
7,7
|
419
|
391,5
|
1958
|
422
|
388,3
|
14
|
11,3
|
-
|
-
|
3,3
|
436
|
402,9
|
1959
bis 5.7.
|
231
|
379,9
|
-
|
-
|
-
|
-
|
1,8
|
231
|
281,7
|
Gesamt
|
5132
|
4296,5
|
541
|
399,7
|
56
|
35,1
|
40,9
|
5729
|
4772,2
|
Im Jahre 1952 wurde der Aufgabenbereich der Stiftung erweitert. Auf Grund eines Gesetzes vom 2. Februar 1952 über die Anwendung des' Höchstlohnes für die verschiedenen Sparten der Sozialversicherung mußten die Saarbergwerke an die Saarknappschaft einen Abgeltungsbetrag von 220 Millionen Franken zahlen. Gleichzeitig wies die Regierung die Saarknappschaft an, den erwähnten Betrag auf unbestimmte Zeit der Stiftung als zinsloses Darlehen zur Verfügung zu stellen. Der Stiftung wurde dabei zur Auflage gemacht, diesen Kredit außerhalb des normalen Darlehensprogramms für folgende Zwecke zu verwenden:
- Darlehen für Belegschaftsmitglieder, die über 50 Jahre alt sind,
- zur Vorfinanzierung für Bauvorhaben von Bauinteressengemeinschaften,
- Darlehen für Umbauten zur Schaffung zumutbarer Wohnverhältnisse,
- Darlehen zum Hauserwerb im Wege der Erbauseinandersetzung,
- Darlehen für Hauskauf.
Die Rückflüsse aus diesen Darlehen stehen immer wieder für die gleichen Zwecke bereit. Da das Interesse für Darlehen zum Hauserwerb im Wege der Erbauseinandersetzung sehr groß war und die Mittel nicht ausreichten, um alle Anträge zu befriedigen, stellten die Saarbergwerke im April 1955 der Stiftung eigens für diese Aktion einen Kredit, von 70 Millionen Franken zur Verfügung.
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die bis zum 5.7.1959 verausgabten Sonderdarlehen.
Von den so verausgabten 510 Millionen Franken entfallen auf:
|
Betrag in Millionen Franken
|
Darlehen für Belegschaftsmitglieder, die über 50 Jahre alt sind
|
29,1
|
Vorfinanzierung für Bauvorhaben von Bauinteressengemeinschaft an
|
68,9
|
Darlehen für Umbauten zur Schaffung zumutbarer Wohnverhältnisse
|
42,3
|
Parallelen zum Hauserwerb im Wege der Erbauseinandersetzung
|
300,1
|
Darlehen für Hauskauf
|
69,6
|
|
510,0
|
Am 10. Dezember 1954 schloß die Regierung des Saarlandes mit der Stiftung einen Vertrag ab, der die Gewährung eines zu 1 Prozent p. a. verzinslichen Darlehens in Höhe von 250 Millionen Franken zum Gegenstand hatte. Dieser Kredit, der aus Mitteln des Europa-Wiederaufbauprogramms stammt, ist ausdrücklich zur Finanzierung von Wohnungsbauten für Saarbergleute bestimmt. Da die Saarbergwerke die Zinsleistungen für diesen Kredit übernommen haben, konnten auch diese Gelder als zinslose Darlehen weitergegeben werden.. In erster Linie wurden hiermit Globaldarlehen an Bauinteressengemeinschaften für die Vorfinanzierung ihrer Siedlungsbauten gewährt.
Ausfall. und Härtefonds
Es war immer damit zu rechnen, daß bei den Darlehensrückzahlungen Ausfälle eintreten würden, Daher wurde gleich bei der Gründung der Stiftung ein "Ausfall- und Härtefonds" geschaffen. Dieser Fonds ist besonders dazu bestimmt, dem unverschuldet In Zahlungsschwierigkeiten geratenen Darlehensnehmer die Erfüllung seiner Rückzahlungsverpflichtungen zu erleichtern beziehungsweise zu ermöglichen. Die Erhaltung seines Eigenheimes soll auf alle Fälle gesichert sein. Andererseits soll der Fonds die Gewähr dafür bieten, daß die Auszahlung des Wohnungsgeldes an die Berechtigten, die an die Rückflüsse aus den gewährten Darlehen gebunden ist, termingerecht erfolgen kann.
Der Fonds wird aus einem einmaligen Beitrag der Darlehensnehmer gebildet. Ursprünglich war der Beitrag auf 1 Prozent p. a. der jährlich verbleibenden Schuldsumme festgesetzt. Da der Fonds bisher nicht übermäßig in Anspruch genommen zu werden brauchte, konnte später, d. h. für alle Schuldbeträge ab 1. Januar 1959, der Beitrag auf die Hälfte ermäßigt werden.
Die Beiträge werden bei der Darlehensgewährung nach der voraussichtlichen Tilgungszeit errechnet. Sie sind nicht sofort zahlbar, sondern werden der Darlehensumme zugeschlagen. Am Ende der Rückzahlung werden die Beiträge nach der wirklich in Anspruch genommenen Tilgungszeit überprüft und endgültig festgestellt.
Der Betreuungsvertrag
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil bietet sich den Darlehensnehmern in der unentgeltlichen Betreuung und Beratung. Zufolge eines Betreuungsvertrages, der mit jedem bauenden Darlehensnehmer abgeschlossen wird, übernimmt die mit der Geschäftsführung der Stiftung beauftragte Abteilung für Wohnungsbau und Siedlungswesen der Saarbergwerke AG kostenlos folgende Leistungen:
- Sie berät den Bauherrn bei der Bauplanung, bei Einholung und Prüfen der Angebote wie auch bei Vergebung der Arbeiten und Lieferungen.
- Sie kontrolliert die Ausführung der Bauarbeiten an Hand der Angebote und Voranschläge und berät den Bauherrn bei eventuell sich ergebenden technischen, wirtschaftlichen und Verwaltungsfragen.
- Während der Durchführung des Bauvorhabens wickelt sie im Rahmen des bewilligten Baudarlehens für den Bauherrn den Rechnungs- und Zahlungsverkehr ab.
Zu den kostensparenden Hilfeleistungen gehört es ferner, daß Bau-Typenpläne unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
RestfinanzIerung aus Mitteln der öffentlichen Hand
Im Juni 1952 hat die Regierung des Saarlandes erstmalig und in den weiteren Jahren laufend Mittel für die Gewährung von Darlehen zur Spitzenfinanzierung von Baukosten im privaten Wohnungsbau bereitgestellt. Die Beschaffung von Restfinanzierungsdarlehen aus Regierungemitteln wurde zur weiteren Aufgabe der Stiftung; den bauwilligen Bergleuten mußte auch hier zur Seite gestanden werden.
Schon bei der Bearbeitung der Darlehensanträge, d. h. bei Aufstellung der Finanzierungspläne wird dar Bedarf für die Spitzenfinanzierung festgestellt. Nach Bewilligung der eigenen Darlehen werden von der Geschäftsführung dar Stiftung auch die Anträge auf Restfinanzierungsdarlehen für die BauwIllIgen ausgefertigt und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Weiter wurde mit der Regierung vereinbart, daß die Überwachung der Durchführung der Bauvorhaben und die Erledigung des gesamten Rechnungsverkehrs allein der Geschäftsführung obliegt.
Die Regierung des Saarlandes brachte in all diesen Jahren der Arbeit der Stiftung großes Verständnis entgegen und gewährte manche Erleichterung in der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Spitzenfinanzierung. Die ersprießliche Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt der Regierung kam den Darlehensnehmern sehr zunutze.
Der Erfolg spiegelt sich in den folgenden Zahlen wider.
Im Anschluß an Darlehen der Stiftung wurden von der Regierung des Saarlandes für die Restfinanzierung unter günstigen Zins- und Tilgungsbedingungen bewilligt:
aus Darlehens-
programm
|
Anzahl
|
Betrag in
Mio. Franken
|
1952
|
144
|
48,5
|
1953
|
678
|
509,5
|
1954
|
347
|
203,0
|
1955
|
264
|
201,2
|
'1956
|
345
|
342,8
|
1957
|
354
|
477,1
|
1958
|
379
|
729,8
|
|
2511
|
2511,9
|
Saar-Grenzgänger
Vor der Eingliederung des Saarlandes In die Bundesrepublik war für die auf den Saargruben beschäftigten, in den angrenzenden Bezirken von Rheinland-Pfalz wohnenden Bergleute, die sogenannten Saargrenzgänger, eine Sonderregelung erforderlich. Sie sollten bei der Wohnungsbauförderung nicht zurückstehen. Zur Durchführung dieser Baumaßnahmen wurde daher Im Mal 1951 mit der HEIMSTÄTTE GMBH in Neustadt a. d. Weinstraße eine Vereinbarung getroffen. Mit diesem Abkommen verpflichtete sich die Stiftung, den baufreudigen Grenzgängern Baudarlehen nur durch Vermittlung der Heimstätte zu gewähren. Die Heimstätte ihrerseits übernahm die Verpflichtung, die Voraussetzungen für diese Darlehen zu prüfen und erforderlichenfalls zusätzlich Landesdarlehen zu beschaffen.
Der Heimstätte waren alle in der Bundesrepublik und besonders im Lande Rheinland-Pfalz geltenden gesetzlichen Bestimmungen über die Wohnungsbauförderung geläufig. Sie verfügte über große Erfahrung im Wohnungsbau wie auch in der Finanzierung von Bauvorhaben. Es war somit von vornherein die Gewähr gegeben, dass sich diese Verbindung für die Stiftung und .damit auch für die Grenzgänger vorteilhaft auswirken würde. Die Beziehungen zur Heimstätte waren denn auch die denkbar besten. In den Jahren 1951 bis 1959 konnten über die Heimstätte 330 Bauvorhaben abgewickelt werden. So entstanden auch in den Grenzgebieten von Rheinland-Pfalz viele schmucke Bergmannshäuser. Sie geben ein beredtes Zeugnis von den gemeinschaftlichen Bemühungen von Heimstätte und Stiftung um den sozialen Wohnungsbau.
Der Vorstand der Stiftung
Gemäß § 4 der Stiftungsurkunde wird der Gesamtvorstand aus drei Vertretern der Saarbergwerken, drei Vertretern der Gewerk
schaften, drei Vertretern des Gesamtbetriebsrats der Saarbergwerke und einem Vertreter der Saarknappschaft gebildet.
Der Gesamtvorstand wählt aus seiner Mitte mit Stimmenmehrheit den 1. und den 2. Vorsitzenden.
Geschäftsführer' und Kassenführer gehören dem Vorstand als beratende Mitglieder an.
Der Geschäftsführende Vorstand, der die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt, besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
Zum Zeitpunkt des zehnjährigen Bestehens der Stiftung setzte sichder Vorstand wie folgt zusammen: '
Geschäftsführender Vorstand:
1. Vorsitzender: Anton HehI, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Saarbergwerke AG
2. Vorsitzender: Josef DitzIer, Vorsitzender der Gewerkschaft Christlicher Saarbergleute
Gesamtvorstand:
Arbeitsdirektor Dietrich, Vorstandsmitglied der Saarbergwerke AG
Direktor GerIach, Abteilungsdirektor der Saarbergwerke AG
Karl Heinz Ganster, stellv. Abteilungsleiter der Saarbergwerke AG
Alfons Peife r, Gesamtbetriebsrat der Saarbergwerke AG
Jakob Speicher, Gesamtbetriebsrat der Saarbergwerke AG
Alois Lauter, Industriegewerkschaft Bergbau
Paul Siebert, Industriegewerkschaft Bergbau
Direktor Dr. Daub, Saarknappschaft
Geschäftsführer:
Helmut Lissmann, Abteilungsleiter der Saarbergwerke AG
Stellvertreter: Heinrich HetzIer
Kassenführer:
Peter Weiskircher, Knappschafts-Amtmann
Stellvertreter: Werner Kessier, Knappschafts:Oberinspektor
Schlußwort
Die der Stiftung zur Verfügung stehenden Mittel werden künftighin durch den neuen, seit dem Tage der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik gültigen Arbeitertarif geringer sein als in den Vorjahren.
Die Unternehmensleitung der Saarbergwerke AG hat, was das laufende Programm 1960 angeht, diesem Umstand bereits Rechnung getragen, indem sie den Anteil des Unternehmens an den jährlichen Beleihungsprogrammen Saarberg und Stiftung entsprechend erhöht hat.
Diese Einstellung des Unternehmens gibt uns zu der Hoffnung Anlaß, daß auch in den folgenden Jahren dem Eigenheimbau der Belegschaft zumindest die gleiche Beachtung geschenkt wird wie bisher. .
Dem Unternehmen allein wird es jedoch nicht möglich sein, die gesamten erforderlichen Mittel bereitzustellen. Bereits eingangs wurde der Wunsch zum Ausdruck gebracht, daß auch die öffentliche Hand es nicht an ihrer wirksamen Unterstützung fehlen lassen möge. Die Bereitschaft des Saarbergmanns, in den entscheidenden Jahren der Wohnungskrise sich selbst und damit auch der Allgemeinheit durch zeitweiligen Verzicht auf sein Wohnungsgeld zu helfen, berechtigt zu der Erwartung, daß das von der Stiftung begonnene und über ein Jahrzehnt lang getragene Werk anerkannt und fortgeführt wird.
Dem Saarbergmann kann aber versichert werden, daß sein im Geiste der Solidarität gebrachtes Opfer ein lohnendes war. Die Existenz der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter hat nicht nur zu einer Darlehensgewährung aus den aufgebrachten Mitteln geführt, sondern auch indirekt fremde Mittel zum Fließen gebracht, die andernfalls wohl schwerlich in diesem Umfange zur Verfügung' gestanden hätten.
Glück auf!
Herausgegeben von der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter zu Saarbrücken, 1960.
Bearbeitet von der Geschäftsführung der Stiftung für Wohnungsbau der Bergarbeiter, Saarbrücken, Trierer Straße 1.