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Berechnung der „kalten" Betriebskosten

 

Je nach Kostenart wird nach Wohnfläche oder der Anzahl der Wohnungen oder Anzahl der Personen verteilt.

In den meisten Fällen gibt es eine Verteilung nach Wohnfläche: Die Kosten der Hauptnutzfläche der Wirtschaftseinheit dividiert durch die Hauptnutzfläche der Wirtschaftseinheit multipliziert mit der Hauptnutzfläche Ihrer Wohnung in m² ergeben Ihren Anteil.

Anders ist es z.B. bei den Kosten für Kabelfernsehen und den Kosten des Oberflächenwassers (Niederschlagswasser). Sie sind unabhängig von der Größe der Wohnung und werden deshalb nach Anzahl der Wohnungen verteilt. Dieser Umlageschlüssel wird regelmäßig auch bei der Verteilung der Kosten für Flurstrom, Kaminreinigung und Versicherung angewandt.

Die Kosten für Kaltwasser und Abwasser werden immer dann nach Anzahl der Personen verteilt, wenn eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch mangels Zähler nicht möglich ist. In einem solchen Fall werden also die Gesamtkosten Kaltwasser durch die Anzahl der in der Wirtschaftseinheit lebenden Personen geteilt und dann mit der Anzahl der in Ihrer Wohnung lebenden Personen multipliziert.

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