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Abrechnung der Heizung und des Warmwassers

 

Warme Betriebskosten sind die Kosten für Heizung und Wassererwärmung – der Wasserverbrauch selbst zählt nicht dazu. Die Berechnung und Verteilung der warmen Betriebskosten sind in der Heizkostenverordnung vorgeschrieben.

Wenn über das zentrale Heizungssystem auch Warmwasser bereitet wird, müssen die auf alle Parteien zu verteilenden Gesamtkosten aufgeschlüsselt werden. Die Heizkosten sowie die Warmwasserkosten sind dann separat ausgewiesen.

Um die Kostenanteile zu trennen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der gesamte Warmwasserverbrauch wird – wie allgemein üblich – über einen Hauptzähler am Boiler gemessen. Die Verteilung der Warmwasserkosten erfolgt über die Einzelzähler in den Wohnungen. Der Brennstoffbedarf für die Erwärmung des Brauchwassers wird dann, wie in unserem Beispiel, laut Heizkostenverordnung über die sogenannte Brennstoff-Formel errechnet.
  2. Der Warmwasserverbrauch kann nicht gemessen werden: In diesem Fall werden 18 % der einheitlich entstandenen Heizkosten für die Wassererwärmung angesetzt.

Die Betriebskosten der Heizungsanlage, die jetzt nach Heiz- und Warmwasserkosten getrennt sind, werden in der Einzelabrechnung anschließend in Grundkosten und Verbrauchskosten aufgeteilt. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass 50 – 70 % der Heizkosten als so genannte Verbrauchskosten nach dem erfassten Wärme- beziehungsweise Warmwasserverbrauch zu verteilen sind. Der verbleibende Rest wird als Grundkosten nach einem festen Anteil umgelegt. Als guter Maßstab hat sich der Schlüssel 30 % Grundkosten : 70 % Verbrauchskosten bewährt.

Diese Aufteilung ist erforderlich, weil in jeder Heizungsanlage als Grundkosten so genannte „verbrauchsunabhängige Kosten“ anfallen, die von allen Nutzern getragen werden müssen – etwa für die Betriebsbereitschaft der Zentralheizungsanlage, für Bedienungskosten, Kessel-, Rohrleitungs- und Schornsteinverluste, Emissionsmessung und Abrechnung.

Zur Berechnung der Grundkosten werden so genannte „Anteile“ gebildet, die sich im Regelfall aus der Wohn- und Nutzfläche der Liegenschaft ergeben.

Die Verbrauchskosten werden entsprechend der Anzeige der Messgeräte verrechnet, die bei allen Nutzern installiert sind. Bei elektronischen Heizkostenverteilern werden die im Display angezeigten Verbrauchswerte angesetzt.

Bei Wasser- beziehungsweise Wärmezählern werden die registrierten Verbrauchswerte in Kubikmetern beziehungsweise Megawattstunden abgerechnet.

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